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Abschnitte aus 70 Dokumenten in der eigenen Wissensbasis
der Bestand des Assistenten, der auf dieser Seite antwortet
Ein KI-Chat-Assistent verarbeitet Anfragen Ihrer Besucherinnen und Besucher — deshalb richtet XICBOT Hosting und Datenverarbeitung konsequent auf die DSGVO aus: Hosting in Deutschland, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Datenhoheit bei Ihnen, ein klares Löschkonzept, keine Weitergabe und kein Verkauf von Daten.
Ein Chat-Assistent verarbeitet Daten Ihrer Besucher. Darum richten wir das Hosting nach der DSGVO aus. Die Daten liegen auf Servern in Deutschland. Die Antworten schreibt ein Anbieter von Sprachmodellen. Das kann auch außerhalb der EU sein, auf Grundlage von Verträgen nach der DSGVO. Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag zur Verarbeitung im Auftrag. Die Daten gehören Ihnen, und Sie legen fest, wie lange sie bleiben.
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Die Antworten erzeugt ein spezialisierter Modellanbieter, auch außerhalb der EU auf Grundlage von Standardvertragsklauseln.
Besucher:Wo landen eigentlich die Daten aus diesem Chat?
Assistent:Auf Servern in Deutschland; für die Antwort geht der Verlauf zusätzlich an einen spezialisierten Modellanbieter, auch außerhalb der EU auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Das Gespräch wird gespeichert, damit der Verlauf im nächsten Satz noch stimmt; wer es lesen darf, steht in der Datenschutzerklärung.
Besucher:Kann ich es löschen lassen?
Assistent:Ja. Den Weg dafür nenne ich Ihnen mit Fundstelle und gebe die Anfrage an den Betreiber weiter — entschieden wird sie dort, nicht von mir.
Besucher:Und wenn ich meine Einwilligung zurückziehe, während Sie gerade antworten?
Assistent:Dann bricht der angefangene Satz ab. Der Widerruf wird vermerkt, bevor irgendetwas anderes geschieht; die halb geschriebene Antwort wird nicht zu Ende gebracht, sondern trägt danach einen eigenen Zustand. Hat der Betreiber gar keine Einwilligung verlangt, gibt es auch nichts zu widerrufen — dann weist die Schnittstelle den Versuch ab, statt so zu tun, als hätte sie etwas getan.
Selbst fragen, Assistent dieser Website
Automatischer AssistentEin KI-Chat-Assistent ist nur dann eine Entlastung, wenn er den Datenschutz nicht zum Problem macht. Sobald ein Assistent auf Ihrer Website oder in Ihrem Shop mit Menschen spricht, verarbeitet er personenbezogene Daten — Fragen, Kontaktdaten, manchmal Bestell- oder Terminwünsche. XICBOT ist deshalb von Grund auf so gebaut, dass diese Verarbeitung nachvollziehbar, sparsam und auf die Datenschutz-Grundverordnung ausgerichtet ist. Das bedeutet konkret: Hosting in Deutschland, ein spezialisierter Modellanbieter für die Antworten, der auch außerhalb der EU auf Grundlage von Standardvertragsklauseln arbeitet, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, ein klares Löschkonzept und die Zusage, dass wir Ihre Daten weder weitergeben noch verkaufen. Warum uns dieser Anspruch wichtig ist, lesen Sie unter Über uns.
Datenschutz ist keine einzelne Einstellung, sondern ein Zusammenspiel aus Standort, Vertrag, Technik und klaren Regeln. Wir betrachten jede dieser Ebenen und stimmen sie aufeinander ab, damit Ihr Assistent im Alltag hilfreich ist, ohne unnötig Daten anzuhäufen. Die folgenden Bausteine sind in jedem XICBOT-Projekt der Ausgangspunkt und werden mit Ihnen konkret ausgestaltet — passend zu Ihrer Branche und zu den Aufgaben, die Ihr Assistent übernehmen soll.
Hosting und Speicherung finden auf Servern in Deutschland statt. Die Antworten erzeugt ein spezialisierter Modellanbieter; dabei kann eine Verarbeitung auch außerhalb der EU erfolgen, abgesichert durch Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO.
Wir schließen mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Sie bleiben Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, wir verarbeiten die Daten ausschließlich weisungsgebunden für den vereinbarten Zweck.
Die Inhalte und Gesprächsdaten gehören Ihnen. Sie entscheiden, welche Quellen der Assistent nutzt, welche Aktionen er ausführen darf und wie lange Daten aufbewahrt werden.
Wir definieren gemeinsam Aufbewahrungsfristen und Löschregeln. Nicht mehr benötigte Daten werden geregelt gelöscht, statt unbegrenzt gespeichert zu werden — Datensparsamkeit als Grundsatz.
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt per TLS, Zugriffe werden protokolliert und Rechte streng auf das Nötige begrenzt. So bleibt der Kreis derer, die Daten sehen, klein und nachvollziehbar.
Europäische oder selbst betriebene Sprachmodelle sind als eigenes Projekt nach Absprache möglich, im Standardbetrieb nicht enthalten. Den passenden Rahmen klären wir im Erstgespräch.
Das Verzeichnis der UnterauftragnehmerDas Hosting liegt in Deutschland; die Antworten erzeugt ein spezialisierter Modellanbieter, auch außerhalb der EU auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Übergeben werden dafür der Gesprächsverlauf und die dazu gefundenen Auszüge Ihrer Wissensbasis. Welche Stellen im Auftrag Daten verarbeiten, steht mit Zweck und Ort im Verzeichnis der Unterauftragnehmer in Ihrem Konto. Ändert sich das Verzeichnis, sehen Sie die Änderung dort und können ihr widersprechen.
Warum in der Anlage Platzhalter stehenDie Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen kennt je Punkt zwei Zustände: am ausgelieferten Stand nachweisbar oder Platzhalter. Ein Platzhalter ist ausdrücklich keine Zusage; der Vertrag zählt die offenen Punkte selbst mit und die Rechtsseite in Ihrem Konto weist ihre Zahl aus. Wir halten das für ehrlicher, als eine Maßnahme zu behaupten, die sich am gebauten Stand nicht zeigen lässt.
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Viele Einwilligungslösungen fragen, wenn die Daten schon liegen. Hier liegt die Prüfung davor. Verlangt der Betreiber eine Einwilligung, entsteht ohne sie keine einzige Zeile in der Datenbank: kein Gespräch, keine Nachricht, kein Eintrag. Geprüft wird vor dem ersten Schreiben und nicht erst, wenn die Antwort hinausgeht. Dasselbe gilt für einen gesperrten Besucher — er bekommt nicht nur keine Antwort, es entsteht auch kein Gespräch, das später gelöscht werden müsste.
Liegt die Einwilligung vor, hängt sie am Gespräch und nicht an einem Zeichen im Browser des Besuchers. Ein Wert im Browser kann verschwinden, das Gespräch nicht. Festgehalten werden der Zeitpunkt und ein Abdruck aus dem Einwilligungstext, der Fassung Ihrer Datenschutzerklärung und der Seite, auf der das Fenster stand. Damit lässt sich später beantworten, worin jemand eingewilligt hat — und nicht nur, dass er es irgendwann tat.
Der umgekehrte Fall gehört zur selben Entscheidung. Verlangt ein Betreiber keine Einwilligung, entsteht das Gespräch ganz ohne Einwilligungsfelder. Ein Widerruf hat dann nichts, worauf er wirken könnte, und die Schnittstelle weist ihn ab, statt einen Erfolg zu melden, den es nicht gibt. Das ist kein Defekt, sondern die Folge einer Entscheidung, die vor dem Einbau fällt. Wir gehen sie deshalb im Erstgespräch durch und nicht nebenbei.
Auch von der Ansprache vor dem ersten Wort erreicht den Server nichts. Ob jemand scrollt, den Zeiger bewegt oder stillsteht, wertet der Rahmen im Browser aus; die Regel dafür liegt dort und nicht in einer Auswertung auf unserer Seite. Ein Besucherprofil entsteht dabei nicht — es gibt keine Besuchertabelle, in der eines stehen könnte.
Eine Wissensquelle trägt keine eigene Aufbewahrung; hochgeladene Dateien folgen der Frist, die für Ihr Konto gilt.
Art, Bezeichnung und Inhalt stehen an jeder Quelle, damit klar ist, woher eine Antwort stammt.
Die Antwortprobe zeigt vor dem Einsatz, welche Quelle eine Frage deckt.

Löschen ist der Punkt, an dem sich zeigt, ob ein Datenschutzversprechen gebaut oder nur geschrieben ist. Der folgende Ablauf ist der Weg, den die Löschung eines ganzen Kontos im Quellstand tatsächlich nimmt; die Löschung eines einzelnen Gesprächs durch den Besucher nimmt dieselben Schritte zur Reihenfolge und zum Protokoll. Was dieser Weg nicht leistet, steht im Nachsatz darunter — auch das gehört in dieselbe Beschreibung.
Die Löschung eines ganzen Kontos startet nur der Inhaber, nicht ein beliebiges Mitglied der Verwaltung, und nur nach Eingabe des dafür vorgesehenen Wortes. Fehlt es, antwortet die Schnittstelle mit einem Fehler und löscht nichts.
Vor dem ersten Löschbefehl wird geprüft, ob der Löschkatalog vollständig ist: fehlende Tabellen, unbekannte Tabellen und Verstöße gegen die Löschreihenfolge werden gegen das Datenbankschema gemessen und nicht gegen eine von Hand gepflegte Liste. Gegen einen unvollständigen Katalog wird nicht gelöscht. Lässt sich das Schema nicht lesen, steht das Urteil auf nicht gemessen und nicht auf vollständig.
Die Zeile, die die Löschung festhält, wird geschrieben, bevor gelöscht wird, und in derselben Transaktion. Scheitert sie, bleibt der Bestand stehen und die Antwort sagt, dass nicht protokolliert werden konnte. Dieselbe Reihenfolge gilt, wenn ein Besucher sein einzelnes Gespräch löscht. Eine Löschung ohne Spur gibt es auf diesem Weg nicht.
Gelöscht wird in der Reihenfolge des Katalogs, Kind vor Elter. Einen Ringschluss im Schema löst ein eigener Schritt, der vor allen Löschungen läuft. Bricht die Datenbank den Lauf ab, weil an anderer Stelle gleichzeitig geschrieben wurde, wird der ganze Durchlauf mit frischem Lesebild wiederholt statt halb fertig liegen gelassen.
Benutzerzeilen verschwinden nicht, sie werden unkenntlich: die Mailanschrift wird auf eine Adresse in der dafür reservierten Domäne gesetzt, der Name auf einen festen Platzhalter, das Kennwort auf einen Zufallswert, der zweite Faktor fällt weg. Der Mandant selbst bleibt als Hülle mit demselben Platzhalter als Namen, ohne E-Mail-Adresse für Rechnungen und ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stehen, bis die im Vertrag genannte Frist abgelaufen ist; danach entfernt der Wartungslauf sie.
Das Aktivitätsprotokoll ist der einzige Eintrag des Katalogs, der stehen bleibt — dort ist die Löschung selbst belegt. Die Antwort auf den Lauf nennt den Bestand vor und nach dem Löschen, Tabelle für Tabelle, statt nur zu melden, dass etwas geschehen sei.
Was mit dem Gespräch geht und was bleibtLöscht ein Besucher sein Gespräch, gehen die Nachrichten, das Gespräch, die Wissenslücken dazu und die Dateien, die er selbst hochgeladen hat. Dasselbe gilt, wenn der Betreiber ein Gespräch löscht, ein Assistent gelöscht wird oder die Gesprächsfrist abläuft. Anfragen, Termine und Warenkörbe bleiben als eigene Vorgänge beim Betreiber und verlieren nur den Verweis auf das Gespräch. Termine und Warenkörbe folgen der Frist für Anfragen — Termine gerechnet ab dem Termin, Warenkörbe ab ihrer Übergabe; ist für Anfragen keine Frist gesetzt, entfernt kein Lauf sie.
Was nach einer Kontolöschung stehen bleibtVon einem gelöschten Konto bleibt eine Hülle mit einem Platzhalter statt der Namen, ohne Nutzerdaten und Inhalte; mit ihr bleibt das Protokoll samt der Löschzeile, die als einzige Angabe zu einer Person im Klartext die E-Mail-Adresse dessen festhält, der die Löschung bestätigt hat, damit sich die Löschung nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO belegen lässt. Die Hülle steht so lange, wie der Vertragstext es nennt — 1095 Tage —, danach entfernt der Wartungslauf sie samt Protokoll; zurück bleibt eine Zeile in der Betreiberspur, die das Entfernen selbst belegt. Die Hülle eines abgelaufenen Demo-Kontos geht 168 Stunden nach dem Abräumen. Sicherungen halten 14 Stände; gelöschte Daten verschwinden dort erst, wenn diese Stände auslaufen.
Datenschutz ist für viele Unternehmen zuerst eine Pflicht — im Umgang mit einem KI-Assistenten wird er schnell zu einem echten Vertrauensfaktor. Wer auf einer Website eine Frage stellt oder Kontaktdaten hinterlässt, möchte wissen, was mit diesen Angaben geschieht. Ein Assistent, der sichtbar sparsam mit Daten umgeht, in Deutschland gehostet wird und nichts an Dritte weitergibt, senkt die Hemmschwelle, überhaupt in ein Gespräch einzusteigen. So zahlt eine saubere Datenverarbeitung nicht nur auf die Rechtssicherheit ein, sondern auch auf die Zahl der Anfragen und Abschlüsse, die Ihr Assistent erzeugt.
Für Sie als Betreiber bedeutet das zugleich weniger Aufwand und weniger Risiko. Weil der Auftragsverarbeitungsvertrag, das Löschkonzept und die Zweckbindung von Anfang an geregelt sind, lässt sich der Assistent ohne Umwege in Ihre bestehende Datenschutzerklärung und Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen. Sie müssen nicht nachträglich klären, wo Daten liegen oder wie lange sie gespeichert werden — diese Fragen sind bereits beantwortet. Und weil wir sachlich bleiben, versprechen wir keine absolute Sicherheit, sondern eine nachvollziehbare, auf die DSGVO ausgerichtete Verarbeitung nach dem Stand der Technik.
Gerade in sensiblen Branchen wie Praxen, Kanzleien oder im Handel mit persönlichen Daten entscheidet der Umgang mit Informationen darüber, ob ein digitales Angebot angenommen wird. Hier zählt, dass der Assistent bei heiklen Themen an einen Menschen abgeben soll, statt eigenständig zu entscheiden. Europäische oder selbst betriebene Sprachmodelle sind als eigenes Projekt nach Absprache möglich, im Standardbetrieb nicht enthalten. So verbinden sich Datenschutz und Verlässlichkeit zu einem Angebot, dem Ihre Kundschaft vertraut.
Ein Assistent ist nur so datenschutzfreundlich wie die Datenflüsse, die er auslöst. XICBOT arbeitet deshalb nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit: Er liest ausschließlich die Quellen, die Sie freigeben, und führt nur Aktionen aus, für die Sie eine Funktion definiert haben. Er sammelt keine Profile auf Vorrat und verfolgt Besucher nicht ohne rechtliche Grundlage. Wie der Assistent aus Ihren eigenen Inhalten trainiert wird und seine Antworten an diese Quellen bindet, lesen Sie unter Wissensbasis & Training. Typische Inhalte, die er ausliest, sind:
Aktionen führt der Assistent nur über klar definierte Funktionen aus, jede mit einer eigenen Freigabe. So entsteht kein unkontrollierter Zugriff auf Ihre Systeme, und jede Aktion ist nachvollziehbar. Wie der Assistent technisch mit einem kurzen Snippet eingebunden wird, ohne dabei ein aufgeblähtes Fremd-Widget zu laden, beschreibt die Seite Integration & Einbindung. Typische Aktionen mit Freigabe sind:
Antworten aus Ihren Quellen, keine Datensammlung nebenbei
Der Assistent bindet seine Antworten an Ihre eigenen Inhalte und löst Aktionen nur über freigegebene Funktionen aus. Der Datenfluss ist damit überschaubar: Anfragen werden in Deutschland gespeichert, an Ihre Inhalte gebunden beantwortet und nicht für fremde Zwecke ausgewertet; die Antwort erzeugt ein spezialisierter Modellanbieter, auch außerhalb der EU auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Ein KI-Assistent kann irren — deshalb setzen wir auf Quellenbindung, die Übergabe an Menschen und eine spätere Auswertung statt auf unbelegte Behauptungen.
Betroffenenrechte scheitern in der Praxis selten am Recht, sondern am Weg dorthin. Im Chatfenster hängen Auskunft, Widerruf und Löschung an der Kennung des Gesprächs. Wer das Fenster offen hat, braucht dafür kein Konto, keine Anmeldung und keine Mail an eine Adresse, von der er nicht weiß, ob sie gelesen wird.
Die Auskunft kommt aus dem Gespräch selbst und aus keiner zweiten Tabelle. Eine eigene Besuchertabelle gibt es nicht: Wo nichts gesammelt wird, muss später auch nichts zusammengesucht werden.
Der Widerruf wird gesetzt, bevor irgendetwas anderes geschieht. Ein Antwortlauf, der gerade schreibt, bricht ab; die Antwort trägt danach einen eigenen Zustand und nicht denselben wie eine fertig gewordene.
Der Besucher löscht sein Gespräch selbst, über dieselbe Kennung, mit der er schreibt. Die Protokollzeile steht vor der Löschung und in derselben Transaktion: scheitert sie, wird nichts gelöscht und die Antwort sagt das auch.
Anhänge sind ab Werk abgeschaltet, bis der Betreiber sie je Assistent einschaltet. Angenommen wird nur, was an seinen ersten Bytes als Bild oder PDF zu erkennen ist — nicht, was die Datei über sich selbst behauptet.
Das Gesprächsfenster läuft in einem Rahmen fremden Ursprungs. Den Inhalt des Rahmens kann die einbindende Seite nicht auslesen. Die Gesprächskennung liegt aber mit Frist im Speicher der einbindenden Seite, und wer sie kennt, kann den Verlauf abrufen; ein weiteres Geheimnis gibt es nicht. Skripte dort, auch eingebundene Fremdskripte, haben damit grundsätzlich Zugang zum Verlauf.
Wendet sich ein Betroffener mit seinem Anliegen an uns statt an den Betreiber der Seite, entscheiden wir nicht über seine Daten, sondern verweisen ihn an den Betreiber zurück. Das steht so im Auftragsverarbeitungsvertrag und ist keine Höflichkeitsfloskel: über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet der Verantwortliche, und der ist der Betreiber.
Datenschutz entsteht nicht am Ende eines Projekts, sondern von Anfang an. Wir klären die datenschutzrelevanten Fragen bereits im Erstgespräch, halten die Vereinbarungen vertraglich fest und setzen sie technisch um. So wissen Sie früh, welche Daten der Assistent verarbeitet, wo sie liegen und wie lange sie aufbewahrt werden. Der folgende Ablauf ist der Rahmen, den wir mit Ihnen gemeinsam auf Ihr Vorhaben zuschneiden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Aufgaben Ihr Assistent übernehmen soll und welche Daten dabei verarbeitet werden. Wir besprechen den Hosting-Standort, den Modellanbieter für die Antworten und Ihre Anforderungen an Aufbewahrung und Löschung — verständlich und ohne Fachchinesisch.
Wir schließen mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und legen fest, welche Quellen der Assistent auslesen und welche Aktionen er mit Freigabe ausführen darf. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Zugriffsrechte werden dabei sauber definiert.
Vor dem Einbau fällt eine Entscheidung, die sich später nicht nachholen lässt: Soll Ihr Assistent eine Einwilligung verlangen, bevor er schreibt? Verlangt er sie, entsteht ohne sie keine Zeile. Verlangt er sie nicht, entsteht das Gespräch ohne Einwilligungsfelder, und ein Widerruf läuft ins Leere. Wir gehen beide Fälle mit Ihnen durch, legen den Einwilligungstext und die Fassung Ihrer Datenschutzerklärung fest und prüfen, was davon in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gehört.
Der Assistent wird mit einem kurzen Snippet in Ihre Website oder Ihren Shop eingebunden, auf Wunsch als First-Party über einen Pfad Ihrer eigenen Domain; ein schwerfälliges Fremd-Widget lädt dabei nicht. Die verschlüsselte Übertragung, das Consent-Verhalten und die Einbettung passen wir an Ihre bestehende Datenschutzerklärung an.
Fristen sind der Teil des Löschkonzepts, der wirklich löscht. Bei einem neuen Konto sind die Gesprächsfrist mit 90 Tagen und die Protokollfrist mit 30 Tagen vorbelegt; bei Anfragen, hochgeladenen Dateien und Anhängen der Besucher steht ab Werk keine Frist, und ohne Frist entfernt kein Lauf etwas. Sie tragen die Fristen in Tagen ein, setzen darf sie die Verwaltung Ihres Kontos. Der Auftragsverarbeitungsvertrag zählt sie danach einzeln auf und schreibt dort, wo keine steht, dass keine gesetzt ist.
Im laufenden Betrieb greifen die vereinbarten Aufbewahrungsfristen und Löschregeln. Wir betreiben, pflegen und aktualisieren den Assistenten auf Servern in Deutschland und bleiben Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz — auch nach dem Start.
Was in diesem Ablauf nicht vorkommt, ist eine Freischaltung durch uns. Ein neu angelegter Assistent ist ein Entwurf: Er antwortet erst, wenn Sie ihn aktiv setzen und das Widget einschalten — zwei Schalter in Ihrem Konto, nicht bei uns. Dasselbe gilt für die Fristen, die Freigabe schreibender Werkzeuge und die Annahme des Vertrages. Wir richten ein und begleiten; ausgelöst wird jeder dieser Schritte von Ihnen.
Datenschutz ist bei der Einrichtung Arbeit und im Betrieb eine Einstellung. Einmal fallen an: Fristen setzen, über das Einwilligungstor entscheiden, den Vertrag zur Auftragsverarbeitung annehmen, die Rolle des Assistenten begrenzen. Monatlich läuft danach das, was diese Entscheidungen ausführt — Löschläufe, Protokollfristen, Auskunft an Besucher.
Zwei Punkte kosten in jeder Stufe dasselbe, weil sie keine Einstellung sind: Jede Löschung wird protokolliert, bevor sie geschieht — scheitert die Protokollzeile, wird nicht gelöscht. Und der Klartext eines Gesprächs ist nur für den Inhaber zu sehen, mit angegebenem Grund und Protokollzeile. Beides lässt sich nicht abwählen.
ab 49 € pro Monat netto
Mindestlaufzeit: keine, monatlich kündbar
Alle Preise netto zzgl. USt. Quelle: Preisliste XICBOT, Stand 11.09.2026
Der Datenschutz ist in jedem XICBOT-Paket enthalten. Das Einstiegspaket Start beginnt bei einer einmaligen Einrichtung ab 990 € netto und einem Betrieb ab 49 € pro Monat netto — inklusive Hosting in Deutschland, Betrieb, Pflege, Updates und DSGVO-konform ausgerichteter Datenverarbeitung. Umfangreichere Pakete finden Sie in der Preisübersicht; europäische oder selbst betriebene Sprachmodelle sind als eigenes Projekt nach Absprache möglich, im Standardbetrieb nicht enthalten. Jedes Projekt beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch und auf Wunsch einer kostenlosen Demo. Laufende Leistungen sind einzeln buchbar und monatlich kündbar, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Von welcher Adresse das Ladeskript kommt, was beim ersten Seitenaufruf im Browser geschieht und warum das Chatfenster in einem eigenen Ursprung läuft: Die Seite zur Einbindung zeigt es Schritt für Schritt.
Viele Standard-Chatbots werden als fertiges Widget eines externen Anbieters eingebunden. Das ist schnell installiert, verlagert aber die Kontrolle über Standort, Verträge und Datenverwendung an einen Dritten. XICBOT geht den umgekehrten Weg: individuell gebaut, in Deutschland gehostet und mit klaren vertraglichen Regeln. Die Gegenüberstellung zeigt, wo im Alltag der Unterschied liegt.
Wo der Unterschied technisch sitztEin eingebundenes Fenster ist entweder Teil Ihrer Seite oder es ist es nicht. Das Gesprächsfenster läuft hier in einem Rahmen fremden Ursprungs: Den Inhalt des Fensters können Skripte auf Ihrer Seite nicht auslesen, und das Fenster liest Ihre Seite nicht mit. Die Gesprächskennung liegt allerdings im Speicher Ihrer Seite und reicht, um den Verlauf abzurufen; Skripte auf Ihrer Seite haben darüber grundsätzlich Zugang zum Verlauf. Und der Hinweis, dass hier eine Maschine schreibt, kommt vom Server — er lässt sich auf der einbindenden Seite nicht wegkonfigurieren.
Ihre Datenschutz-Fragen im ErstgesprächSie möchten wissen, wie sich der Assistent in Ihre bestehende Datenschutzerklärung und Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten einfügt? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Standort, Modellanbieter, Aufbewahrung und Löschung konkret für Ihr Vorhaben — sachlich und ohne leere Versprechen.
Zum Weiterlesen: DSGVO-konforme KI-Assistenten geht auf Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung und Hosting ein, EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Chats erklärt die Transparenzpflichten, und Prompt Injection absichern beschreibt die technische Absicherung gegen manipulierte Eingaben.
Die kurzen Antworten stehen hier, die Mechanik dahinter weiter oben auf dieser Seite: wann eine Einwilligung abgefragt wird, was ein Widerruf mit einer laufenden Antwort macht, welche Fristen es gibt und was eine Löschung der Reihe nach tut.
Ein Punkt steht in keiner dieser Antworten und gehört doch dazu: Verantwortlicher im Sinne der Verordnung bleibt der Betreiber der einbindenden Seite und nicht der Assistent. Die Auskunft, die ein Besucher im Fenster abruft, nennt ihn beim Namen; und wendet sich ein Betroffener an den Auftragsverarbeiter, wird er an den Betreiber zurückverwiesen.
Ihr Assistent wird in Rechenzentren in Deutschland betrieben. Die Antworten erzeugt ein spezialisierter Modellanbieter; dabei kann eine Verarbeitung auch außerhalb der Europäischen Union erfolgen, abgesichert durch Standardvertragsklauseln. Europäische oder selbst betriebene Sprachmodelle sind als eigenes Projekt nach Absprache möglich, im Standardbetrieb nicht enthalten. Nachlesbar ist das im Vertrag zur Auftragsverarbeitung: Er steht im Quellstand, mit neun festen Abschnitten und drei, die beim Ausliefern aus derselben Quelle erzeugt werden, aus der auch die Löschläufe arbeiten — die Anlage kann sich also nicht ändern, während der Vertragstext veraltet. Den passenden Rahmen legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest.
Ja. Wir schließen mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Sie bleiben Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, wir verarbeiten die Daten ausschließlich weisungsgebunden für den vereinbarten Zweck. Darin sind Zweckbindung, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Löschung und Datensparsamkeit geregelt, sodass Sie den Assistenten sauber in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen können. Die Maßnahmen sind dabei keine Absichtserklärung: Die Mandantentrennung wird in jeder Datenbankabfrage erzwungen, nicht im einzelnen Controller, der Gesprächsverlauf wird maskiert angezeigt, und ein Klartextabruf verlangt die passende Rolle, einen angegebenen Grund und hinterlässt eine Protokollzeile.
Nein. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht an Dritte gegeben. Im Verzeichnis der Unterauftragnehmer steht das selbst betriebene Sprachmodell-Tor in Deutschland; die Antworten erzeugt dahinter ein spezialisierter Modellanbieter, auch außerhalb der EU auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Zweck ist das Erzeugen der Antworten, übergeben werden der Gesprächsverlauf und die dazu gefundenen Auszüge Ihrer Wissensbasis, Grundlage ist Artikel 28 DSGVO. Die Adresse eines Besuchers wird nie im Klartext abgelegt, sondern als gesalzener Abdruck je Konto; bei IPv6 fällt der Geräteteil vorher weg. Die Gesprächsanalyse wertet nur aus, was in Ihrem eigenen Konto entsteht: eine Browserkennung wird dafür nicht gelesen, und Profile auf Vorrat entstehen nicht.
Zehn Objektarten haben eine erklärte Frist: Gespräche, Testgespräche, Gespräche über die Schnittstelle, Anfragen, Termine, Warenkorbübergaben, hochgeladene Dateien, Anhänge der Besucher, Protokolle und Anmeldeereignisse. Sieben davon setzt die Rolle Verwaltung, Termine und Warenkorbübergaben folgen der Frist der Anfragen, Anmeldeereignisse der des Protokolls; die Oberfläche nimmt Werte von einem bis 3650 Tagen. Ein neues Konto startet mit 90 Tagen für Gespräche, die auch für Test- und Schnittstellengespräche ohne eigene Frist gelten, und mit 30 Tagen für das Protokoll; Anfragen, hochgeladene Dateien und Anhänge der Besucher haben ab Werk keine Frist. Keine Angabe heißt ausdrücklich keine Frist und löscht nichts, eine leere Angabe wird also nicht als Null gelesen. Gelöscht wird von zwei Läufen, einem täglichen und einem stündlichen, in Blöcken und mit einer Sammelzeile im Protokoll statt einer Zeile je Gespräch. Ein Besucher kann sein Gespräch auch selbst löschen, ohne Konto; seine hochgeladenen Dateien gehen dabei mit, Anfragen bleiben beim Betrieb. Details unter Datenschutz.
Ja, auf Wunsch. Als eigenes Projekt nach Absprache sind europäische oder selbst betriebene Sprachmodelle möglich; im Standardbetrieb sind sie nicht enthalten. Im heutigen Stand läuft der Modellzugang ausschließlich über ein eigenes Gateway und über genau eine Klasse im Code; der Schlüssel dafür liegt in einer Datei außerhalb des Programmbaums. Hinterlegt sind drei Modellstufen, und gewechselt wird nur bei einem vorübergehenden Fehler und nur, solange noch kein Zeichen der Antwort sichtbar war. Im Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter steht dafür das eigene Gateway in Deutschland; die Antworten erzeugt dahinter ein spezialisierter Modellanbieter, auch außerhalb der EU auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Welche Variante für Ihren Fall trägt, besprechen wir im Rahmen des Pakets Individuell im Erstgespräch.
Ja, denn es gibt nichts zu verfolgen. Der Chat legt im Browser drei Einträge mit Ablaufdatum ab — Gesprächskennung, Einwilligung und ein Besuchsmerker — und keinen Nachrichteninhalt; ist eine Einwilligung verlangt, legt der Lader vor der Zustimmung von sich aus keinen Eintrag an, auch keinen Besuchsmerker. Nur wenn ein Formular auf einer anderen Seite ausgefüllt werden soll, kommt eine Übergabe im Sitzungsspeicher, die zwei Minuten gilt und beim ersten Lesen verschwindet, hinzu. Die Regeln für eine proaktive Ansprache werden ausschließlich im Browser Ihrer Seite ausgewertet: Scrollen, Zeigerbewegung und Stillstand erreichen den Server nie. Die Auswertung liest keine Browserkennung und speichert keine Besucheradresse, sondern Sprache und Fensterklasse; eine IP-Adresse wird nirgends im Klartext abgelegt, sondern nur als Streuwert mit festem Salz. Vor dem ersten Schreiben wird die Einwilligung geprüft. Details unter Datenschutz und Hosting und Integration.
Ja. Das Hosting liegt in Deutschland, mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenhoheit und Löschkonzept; die Antworten erzeugt ein spezialisierter Modellanbieter, auch außerhalb der EU auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Wir geben keine Daten weiter und verkaufen keine Daten. Europäische oder selbst betriebene Sprachmodelle sind als eigenes Projekt nach Absprache möglich, im Standardbetrieb nicht enthalten. Im Betrieb heißt das: Eine IP-Adresse wird nirgends im Klartext abgelegt, sondern nur als Streuwert mit festem Salz, eine IPv6-Adresse zuvor gekürzt. Für acht Arten von Daten steht je eine eigene Löschfrist, sieben davon setzen Sie selbst; jede Löschung nach Ablauf einer Frist wird protokolliert, bevor sie geschieht, und scheitert die Protokollzeile, wird nichts gelöscht. Der Auftragsverarbeitungsvertrag liegt in zwölf Abschnitten vor. Sprechen Sie uns über das Kontaktformular an.
Fehlt Ihnen eine Frage, ist sie vermutlich eine, die sich nur mit Ihrem Fall beantworten lässt. Die allgemeinen sammeln die häufigen Fragen; alles, was Fristen, Freigaben und Ihr eigenes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten betrifft, gehört ins Erstgespräch und nicht in eine Liste.
Kostenlos und unverbindlich
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Assistent Hosting in Deutschland, Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenhoheit und Löschkonzept zusammenbringt — und auf Wunsch mit einem Test-Assistenten für Ihre eigene Website. Erstgespräch vereinbaren
Nennen Sie uns kurz Ihr Vorhaben und Ihre Website-Adresse. Wir klären mit Ihnen Hosting-Standort, Modellanbieter, Auftragsverarbeitungsvertrag, Aufbewahrung und Löschung — sachlich und ohne Verkaufsdruck. Telefonisch erreichen Sie uns unter 05123 9579000.