Hausverwaltung: Mieteranfragen und Schadensmeldungen per Chat
Mieterfragen aus der Wissensbasis beantworten, bei Schadensmeldungen die nötigen Angaben abfragen, Notfälle an den Notdienst geben und keinen Einzelfall rechtlich würdigen.
In einfacher Sprache
Viele Anrufe bei einer Hausverwaltung drehen sich um die gleichen Fragen. Es geht um Hausordnung, Abrechnung, Schlüssel und Zuständigkeit. Der Assistent antwortet aus der Wissensbasis der Verwaltung. Bei einem Schaden fragt er nach den nötigen Angaben, auch abends und am Wochenende. Bei einem Notfall wie einem Rohrbruch nennt er die Nummern für den Notdienst. Eine Rechtsauskunft zum Einzelfall soll er nicht geben. Solche Fragen gehen an die Sachbearbeitung. Eine Kündigung per Chat reicht nicht, denn sie muss schriftlich sein.
Montag, kurz nach acht: In der Hausverwaltung klingelt das Telefon. Eine Mieterin versteht eine Position in ihrer Betriebskostenabrechnung nicht, ein Mieter braucht einen zweiten Briefkastenschlüssel, ein weiterer fragt, wer für den stehenden Aufzug zuständig ist. Dazwischen meldet jemand einen Wasserfleck an der Decke, den er seit Freitagabend beobachtet, weil am Wochenende niemand erreichbar war. Viele dieser Anliegen wiederholen sich und lassen sich aus Unterlagen beantworten, die die Verwaltung ohnehin hat. Ein Assistent auf der Website kann solche Fragen mit Angabe der Quelle beantworten, bei Schadensmeldungen die nötigen Angaben abfragen und bei Wasserrohrbruch oder Heizungsausfall direkt auf den Notdienst verweisen. Dabei bleibt er an einer klaren Grenze: Er erklärt Abläufe und Regeln, einen Einzelfall soll er aber nicht beurteilen. Dieser Beitrag zeigt, wie das in einer Bestandsverwaltung aussieht, welche Vorschriften den Rahmen setzen und wo der Assistent an Menschen übergibt.
Beschriftungen der Abbildung
- Beispiel aus dem Chat
- Das Fenster im Bad klemmt.
- In welcher Wohnung ist das?
- Mieteranfrage
- nach Büroschluss,
- am Wochenende
- Einordnung
- nach der Liste
- der Verwaltung
- Antwort mit Quelle
- Hausordnung, Abrechnung, Ersatzschlüssel
- Fundstelle im Merkblatt der Verwaltung
- Schadensmeldung
- Objekt, Wohnung, Art des Schadens, Foto
- Erreichbarkeit und Dringlichkeit, bestätigt
- Notdienst
- Wasserrohrbruch, Heizungsausfall bei Frost
- Nummern mit Geltungszeiten, Rückrufwunsch
- Übergabe an die Sachbearbeitung
- Frist, Anspruch oder Kündigung im Einzelfall
- Keine Würdigung im Chat, Frage im Wortlaut
- Feste Regeln
- Antwort aus der Wissensbasis, mit Quelle
- Keine Würdigung eines Einzelfalls
- Keine Frist- oder Anspruchsprüfung
- Gefahr für Leben: Rettungsdienst 112
Was bei einer Hausverwaltung täglich ankommt
Eine Bestandsverwaltung hat mit Menschen zu tun, die bereits im Haus wohnen. Ihre Anliegen lassen sich grob in drei Gruppen teilen. Die erste sind Auskünfte: Wann wird der Müll abgeholt, wie funktioniert die Waschküche, wer ist für das Objekt zuständig, wie ist die Betriebskostenabrechnung aufgebaut, wie bekomme ich einen Ersatzschlüssel. Die zweite sind Meldungen: ein tropfender Wasserhahn, ein defektes Treppenlicht, Schimmel im Bad, ein klemmendes Fenster. Die dritte sind Notfälle, bei denen es auf jede Viertelstunde ankommt, weil Wasser läuft oder im Winter die Heizung ausgefallen ist.
Am Telefon laufen alle drei Gruppen über dieselbe Nummer und zu denselben Bürozeiten. Wer eine Auskunft braucht, belegt die Leitung für jemanden mit einem Wasserschaden, und wer abends einen Schaden entdeckt, meldet ihn erst am nächsten Werktag. Dieser Beitrag behandelt die Bestandsverwaltung, nicht den Vertrieb. Wie ein Assistent im Maklerbüro Interessenten vorqualifiziert und Besichtigungen anbahnt, beschreibt der Beitrag über den KI-Assistenten für Immobilienmakler. Hier geht es um die Menschen nach dem Einzug.
| Anliegen | Was der Assistent tut | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Frage zur Hausordnung | Antwortet aus der Hausordnung des Objekts, mit Quellenangabe | Verwaltung, über den Inhalt der Hausordnung |
| Frage zur Betriebskostenabrechnung | Erklärt Aufbau, Positionen und Umlageschlüssel aus dem Merkblatt | Sachbearbeitung, bei Einwänden im Einzelfall |
| Ersatzschlüssel, Ansprechpartner | Nennt Ablauf und Zuständigkeit aus der Wissensbasis | Verwaltung, bei Schließanlagen mit Freigabe |
| Kündigung | Nennt die Schriftform und die Anschrift aus dem Merkblatt | Verwaltung, nach Eingang des Schreibens |
| Schadensmeldung | Fragt die nötigen Angaben ab und fasst die Meldung zusammen | Verwaltung, über Auftrag und Handwerksbetrieb |
| Notfall | Nennt die Notdienstnummer und erfasst auf Wunsch einen Rückruf | Notdienst der Verwaltung |
Wiederkehrende Fragen aus der Wissensbasis
Die meisten Auskünfte stehen bereits irgendwo: in der Hausordnung, im Merkblatt zur Abrechnung, im Aushang im Treppenhaus. Sie liegen nur nicht dort, wo Mieter suchen. In die Wissensbasis des Assistenten gehören diese Unterlagen, und zwar je Objekt getrennt, wenn sich Hausordnungen oder Zuständigkeiten unterscheiden. Jede Hausordnung wird dann als eigenes Dokument mit der Anschrift im Titel abgelegt, und die Betreiberregel lautet: erst nach dem Haus fragen, dann antworten. Eine Antwort aus der falschen Hausordnung ist schlechter als keine, weil sie richtig klingt. Sinnvoll sind typischerweise diese Inhalte:
- Hausordnung je Objekt mit Ruhezeiten und Regeln zu Treppenhaus, Keller, Fahrradraum und Grillen auf dem Balkon.
- Merkblatt zur Betriebskostenabrechnung: Abrechnungszeitraum, Positionen, Umlageschlüssel und der Weg zur Belegeinsicht.
- Schlüssel und Schließanlage: wie ein Ersatzschlüssel bestellt wird, welche Nachweise nötig sind und wer ihn ausgibt.
- Zuständigkeiten: Ansprechpartner je Objekt, Hausmeisterdienst, Sprechzeiten und die Postanschrift der Verwaltung.
- Wiederkehrende Termine: Müllabfuhr, Ablesung der Zähler, Treppenhausreinigung, Wartung der Heizungsanlage.
- Notfallmerkblatt: welche Fälle als Notfall gelten, welche Nummer zu welcher Zeit gilt und was Mieter bis zum Eintreffen des Notdienstes selbst tun können.
Bei XICBOT entstehen Antworten aus dem abgerufenen Kontext, nicht aus dem allgemeinen Wissen des Sprachmodells, und die Antwort trägt eine Quellenangabe, die auf die Fundstelle zeigt. Für eine Hausverwaltung ist das mehr als Komfort: Fragt eine Mieterin, ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, soll die Antwort aus der Hausordnung ihres Hauses kommen und nicht aus einer allgemeinen Annahme. Die Quellenangabe lässt sie nachlesen und gibt der Verwaltung einen Prüfpunkt. Dass das nicht in jedem Fall gelingt, zeigt die Messung: In unserer eigenen Messreihe vom 11.09.2026 trugen 42 von 48 Antworten eine Angabe der Quelle, gezählt über Fragen, deren Antwort in der Wissensbasis steht; sechs blieben ohne Quellenangabe. Warum diese Angabe zählt, beschreibt der Beitrag über Quellenangaben in der Chatantwort.
Die Betriebskostenabrechnung erklären, nicht prüfen
Nach dem Versand der jährlichen Betriebskostenabrechnung häufen sich typischerweise die Rückfragen. Der gesetzliche Rahmen steht in § 556 BGB: Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen, und für die Mitteilung der Abrechnung an den Mieter bleiben dem Vermieter nach Ende des Abrechnungszeitraums zwölf Monate (§ 556 Absatz 3 BGB). Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter ebenfalls bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Außerdem hat der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Belege zu gewähren und darf sie elektronisch bereitstellen (§ 556 Absatz 4 BGB).
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Für den Assistenten folgt daraus eine klare Arbeitsteilung. Er erklärt, wie die Abrechnung aufgebaut ist, und zwar aus dem Merkblatt der Verwaltung, nicht aus dem Gesetz. Er prüft nicht, ob eine Position umlagefähig ist, ob die Abrechnung rechtzeitig zugegangen ist oder ob eine Nachforderung noch geltend gemacht werden kann. Das sind Fragen zum konkreten Mietverhältnis; sie gehen im Wortlaut an die Sachbearbeitung, und der Mieter erfährt im Chat, auf welchem Weg die Antwort kommt. Erklären kann der Assistent dagegen:
- Aufbau: Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten des Hauses, Anteil der Wohnung, geleistete Vorauszahlungen, Nachzahlung oder Guthaben.
- Umlageschlüssel: welche Positionen nach Wohnfläche, welche nach Verbrauch und welche nach Wohneinheiten verteilt werden, so wie es im Merkblatt steht.
- Begriffe: was Grundsteuer, Hauswart, Gartenpflege oder Allgemeinstrom in der Abrechnung bedeuten.
- Belegeinsicht: wie Mieter die Belege einsehen können, vor Ort oder elektronisch, und wie ein Termin dafür zustande kommt.
- Zahlungsweg: wohin eine Nachzahlung überwiesen wird und wie ein Guthaben verrechnet oder ausgezahlt wird.
Die Grenze: keine Rechtsauskunft im Einzelfall
Was eine Rechtsdienstleistung ist, bestimmt das Rechtsdienstleistungsgesetz: jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (§ 2 Absatz 1 RDG). Im Zusammenhang mit der Haus- und Wohnungsverwaltung gelten Rechtsdienstleistungen als erlaubte Nebenleistungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 2 RDG). Der Assistent übernimmt sie trotzdem nicht, die Grenze im Chat ist eine Regel des Produkts. Die allgemeine Erklärung, wie eine Betriebskostenabrechnung aufgebaut ist, prüft keinen Einzelfall. Die Antwort auf die Frage, ob die Mieterin im zweiten Stock die Gartenpflege bezahlen muss, obwohl sie den Garten nicht nutzen darf, prüft genau einen. Ein Assistent, der diese Frage beantwortet, gibt eine Auskunft, für die niemand in der Verwaltung die Verantwortung übernommen hat.
XICBOT setzt diese Grenze als harte Fachsperre um. Kein Rechtsrat gehört zu den Sperren, die auf der Website genannt sind, neben medizinischer Auskunft, Allergiebewertung und verbindlichem Finanzierungsangebot. Die Sperre steht in der festen Schicht der Systemanweisung, und keine Einstellung des Kunden hebt sie auf. Dort umfasst sie die Würdigung eines Einzelfalls ebenso wie die Aussage dazu, welche Frist im Fall des Mieters gilt oder ob sie gewahrt ist, und die Einschätzung von Erfolgsaussichten oder Ansprüchen. Eine Frist, die in einem hinterlegten Auszug steht, etwa im Merkblatt der Verwaltung, fällt nicht darunter; die nennt der Assistent mit Fundstelle. Berührt eine Frage die Sperre, sagt der Assistent in einem Satz, dass er das nicht beurteilen darf, und nennt den Weg zu einem Menschen. Wie eine solche Ablehnung klingt, ohne abweisend zu wirken, beschreibt der Beitrag Ablehnen statt raten. Nach jeder Antwort prüft der Dienst zusätzlich Frage und Antwort auf eine feste Liste von Signalwörtern wie Anwalt oder Schadensersatz und übergibt, wenn die Frage eines davon enthält. Typische Mieterfragen nach Umlagefähigkeit, Mietminderung oder Kündigungsfrist enthalten solche Wörter in der Regel nicht, für sie wirkt die Sperre allein über die Systemanweisung. Die Verwaltung ergänzt die Liste deshalb unter „Eigene Signalwörter je Thema“ um ihre eigenen Begriffe, etwa umlagefähig, Minderung, Nachforderung oder Kündigungsfrist.
-
Erklären
Aufbau der Abrechnung, Regeln der Hausordnung, Ablauf beim Ersatzschlüssel: aus den Unterlagen der Verwaltung, mit Quellenangabe.
-
Nicht beurteilen
Ob eine Position umlagefähig ist, ob eine Frist gewahrt wurde, ob ein Anspruch auf Minderung besteht: keine Würdigung im Chat.
-
Weitergeben
Die Frage geht im Wortlaut mit Objekt, Wohnung und Rückweg an die Sachbearbeitung, die sie prüft und beantwortet.
Erklären ja, beurteilen nein
Der Assistent erklärt, was in den Unterlagen der Verwaltung steht. Sobald eine Antwort davon abhängt, wie das Gesetz auf ein bestimmtes Mietverhältnis anzuwenden ist, übergibt er. Diese Grenze schützt den Mieter vor einer falschen Auskunft und die Verwaltung vor einer Aussage, die sie selbst nicht getroffen hat.
Kündigung: was der Chat nicht entgegennimmt
Die Frage nach der Kündigung kommt in Verwaltungen regelmäßig. Drei Vorschriften setzen den Rahmen. Nach § 573c Absatz 1 BGB ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Für den Vermieter verlängert sich die Frist um jeweils drei Monate (§ 573c BGB), und zwar nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums. Und nach § 568 Absatz 1 BGB bedarf die Kündigung des Mietverhältnisses der schriftlichen Form. Was schriftliche Form heißt, regelt § 126 BGB: Die Urkunde muss vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden (§ 126 Absatz 1 BGB), und die elektronische Form kann die schriftliche ersetzen, wenn sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt (§ 126 Absatz 3 BGB). Eine einfache Chatnachricht erfüllt weder die eine noch die andere Form.
- Schriftform nennen. Die Kündigung geht schriftlich an die Verwaltung, in der Regel als unterschriebenes Schreiben; die Anschrift steht im Merkblatt.
- Kein Datum berechnen. Zu welchem Tag eine Kündigung wirkt, hängt vom Zugang und vom Mietvertrag ab. Welche Frist im Einzelfall gilt, fällt unter die feste Sperre und geht an die Sachbearbeitung; eine Frist aus dem Merkblatt nennt der Assistent mit Fundstelle.
- Auszug vorbereiten. Was die Verwaltung zur Wohnungsübergabe veröffentlicht hat, etwa den Ablauf des Übergabetermins und die Rückgabe der Schlüssel, erklärt der Assistent aus dem Merkblatt.
- Rückruf anbieten. Wer Fragen zum eigenen Mietverhältnis hat, hinterlässt einen Rückrufwunsch mit Nummer und Zeitfenster. Ob eine Kündigung wirksam ist und zu welchem Termin, beurteilt die Verwaltung nach Eingang des Schreibens, im Streitfall mit fachlicher Beratung.
Schadensmeldungen vollständig aufnehmen
Bei Schäden haben Mieter und Verwaltung dasselbe Interesse an einer schnellen, vollständigen Meldung. Der Vermieter hat die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Absatz 1 BGB). Der Mieter hat einen Mangel, der sich im Laufe der Mietzeit zeigt, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 536c Absatz 1 BGB). Am Telefon scheitert beides oft an den Bürozeiten, im Briefkasten an fehlenden Angaben: Die Notiz „Heizung geht nicht“ ohne Wohnung, ohne Rückrufnummer und ohne Hinweis, ob alle Heizkörper betroffen sind, erzeugt zuerst eine Rückfrage.
Ein Assistent nimmt die Meldung im Gespräch auf und fragt nach, bis alles da ist, was die Verwaltung für den Auftrag an einen Handwerksbetrieb braucht. Er stellt dabei eine Frage nach der anderen und nicht alle auf einmal:
- Objekt und Wohnung: Anschrift, Etage, Lage oder Wohnungsnummer, bei Gemeinschaftsflächen der genaue Ort wie Keller, Treppenhaus oder Tiefgarage.
- Art des Schadens: Wasser, Heizung, Elektrik, Fenster und Türen, Schimmel, Aufzug oder Sonstiges, dazu eine kurze Beschreibung in den Worten des Mieters.
- Seit wann und wie stark: ob der Schaden zunimmt, ob Wasser noch läuft, ob ein Raum oder die ganze Wohnung betroffen ist.
- Foto: wenn möglich ein Bild des Schadens, ausdrücklich ohne Personen darauf.
- Erreichbarkeit: Rückrufnummer, bevorzugtes Zeitfenster und die Frage, ob ein Handwerker die Wohnung auch in Abwesenheit betreten darf.
- Dringlichkeit: nach den Stufen der Verwaltung, etwa Notfall, dringend oder normal; die Einstufung soll der Liste folgen, nicht dem Gefühl.
Am Ende fasst der Assistent die Meldung in wenigen Sätzen zusammen und lässt sie bestätigen. Die Verwaltung erhält so in der Regel einen vollständigen Fall mit Objekt, Wohnung, Beschreibung und Rückweg statt einer Notiz vom Anrufbeantworter. Wie die Übergabe mit vollem Kontext aufgebaut wird, beschreibt der Beitrag über die Übergabe an Mitarbeitende; wie ein Foto im Chat übermittelt und gelesen wird, der Beitrag über den Bild-Upload im Chat.
| Punkt | Meldung per Telefon oder Zettel | Meldung im Chat |
|---|---|---|
| Erreichbarkeit | Zu den Bürozeiten oder auf dem Anrufbeantworter | Auch abends und am Wochenende |
| Vollständigkeit | Hängt davon ab, wer am Telefon nachfragt | Pflichtangaben werden im Gespräch erfragt |
| Foto | Nachreichen per E-Mail, falls jemand daran denkt | Im selben Gespräch, wenn möglich |
| Dokumentation | Gesprächsnotiz in eigenen Worten | Meldung im Wortlaut mit Zeitpunkt |
| Weitergabe | Abschreiben in das Auftragssystem | Zusammengefasste Meldung an die Sachbearbeitung |
Notfälle: Notdienst statt Formular
Manche Schäden vertragen keine Aufnahme mit sechs Fragen. Ein Wasserrohrbruch, eine ausgefallene Heizung bei Frost, ein Stromausfall in der ganzen Wohnung oder eine Wohnungstür, die sich nach einem Einbruch nicht mehr schließen lässt, brauchen sofort einen Menschen. Für diese Fälle hält eine Verwaltung in der Regel einen Notdienst vor, einen eigenen oder einen beauftragten. Der Assistent hat dann genau eine Aufgabe: auf den Notdienst verweisen. XICBOT sieht dafür den Telefonweg vor: Bei dringenden Anliegen wird ein Rückruf erfasst oder auf die Notdienstnummer verwiesen. Der Rückruf ist eine schreibende Aktion und wird protokolliert; die Verwaltung sieht also, wann der Wunsch eingegangen ist und mit welcher Nummer.
- Die Notfallliste kommt von der Verwaltung. Sie benennt die Fälle in der Sprache der Mieter, etwa „Wasser kommt durch die Decke“ oder „Heizung im ganzen Haus kalt“.
- Ein Treffer beendet die Aufnahme. Passt eine Beschreibung zur Liste, fragt der Assistent nicht mehr nach Foto oder Zeitfenster, sondern nennt die Notfallnummern.
- Die Nummern stehen mit ihren Zeiten im Merkblatt. Während der Bürozeiten ist es in der Regel die Verwaltung, danach der Notdienst. Der Assistent nennt beide mit ihren Geltungszeiten aus dem Notfallmerkblatt, statt selbst nach der Uhrzeit zu wählen. Die Angaben kommen aus der Wissensbasis, nicht aus dem Gedächtnis des Sprachmodells.
- Sofortmaßnahmen nur aus dem Merkblatt. Steht dort, wo der Hauptabsperrhahn sitzt, nennt der Assistent das mit Quelle. Eigene Ratschläge gibt er nicht.
- Keine Zusage zur Ankunftszeit. Wann der Notdienst eintrifft, sagt der Assistent nicht zu. Er gibt die Nummer und, auf Wunsch, einen Rückrufwunsch an die Verwaltung weiter.
Mieterdaten sparsam verarbeiten
Eine Schadensmeldung enthält personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Telefonnummer, manchmal Angaben zu Anwesenheitszeiten. Ihre Verarbeitung lässt sich in der Regel auf das Mietverhältnis stützen, denn sie ist für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Das deckt aber nur, was für die Meldung tatsächlich gebraucht wird. Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das notwendige Maß beschränkt sein (Art. 5 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO), und wer sie bei der betroffenen Person erhebt, informiert sie zum Zeitpunkt der Erhebung (Art. 13 DSGVO). Wo die Gesprächsdaten verarbeitet werden und wie die Aufbewahrungsfristen festgelegt werden, steht unter Datenschutz und Hosting. Die rechtliche Einordnung für die eigene Verwaltung, etwa beim Umgang mit Fotos aus der Wohnung, gehört in die Hand der oder des Datenschutzbeauftragten.
- Nur die Felder der Meldung. Geburtsdatum, Bankverbindung oder Angaben zu Mitbewohnern gehören nicht in eine Schadensmeldung.
- Hinweis vor der ersten Abfrage. Bevor der Assistent nach Name und Rückrufnummer fragt, verweist er auf die Datenschutzhinweise der Verwaltung.
- Fotos vom Schaden, nicht von Personen. Die Bitte um ein Foto sagt das ausdrücklich.
- Zuständigkeit regeln. Wer die Meldungen eines Objekts sieht, legt die Verwaltung selbst fest. Die Übergabe-Mail enthält das Gespräch ungeschwärzt; als Adresse für die Übergabe eignet sich deshalb ein Postfach der zuständigen Sachbearbeitung. Der beauftragte Betrieb erhält nur die Angaben, die er für den Auftrag braucht.
- Löschfrist festlegen. Wie lange Gesprächsprotokolle aufbewahrt werden, entscheidet die Verwaltung vorab; der Beitrag über Löschfristen für Chatprotokolle zeigt, wie sich das regeln lässt.
Woran sich die Wirkung zeigt
Zwei Wirkungen sind das Ziel: weniger Anrufe zu Fragen, die eine Unterlage beantworten kann, und vollständigere Meldungen. Beides lässt sich zählen, statt es zu vermuten. Vor dem Start erhebt die Verwaltung eine Woche lang, worum es in den Anrufen geht. Nach dem Start zeigt die Gesprächsanalyse im Paket Pro, welche Themen im Chat ankommen, wie sich die Zahl der Gespräche von Tag zu Tag entwickelt und an welcher Stelle der Assistent übergibt. Die Telefonnummer bleibt dabei sichtbar, denn wer lieber anruft, soll das weiter können. Wie sich ein Rückgang der Anrufe belegen lässt, statt ihn zu behaupten, beschreibt der Beitrag Telefon entlasten.
- Anteil vollständiger Meldungen: Meldungen, bei denen die Sachbearbeitung nicht noch einmal nachfragen musste.
- Rückfragen je Meldung: wie oft die Verwaltung nach Wohnung, Rückrufnummer oder Foto fragen musste.
- Anrufe zu Standardthemen: Hausordnung, Abrechnung, Schlüssel, im Vergleich zur Erhebung vor dem Start.
- Übergaben nach Thema: welche Fragen an der Fachsperre enden und welche Unterlage in der Wissensbasis noch fehlt.
In fünf Schritten eingeführt
- Unterlagen sammeln. Hausordnungen je Objekt, Merkblatt zur Abrechnung, Schlüsselregelung, Zuständigkeiten und Termine kommen in die Wissensbasis.
- Meldungsfelder festlegen. Welche Angaben für eine Schadensmeldung Pflicht sind und welche Dringlichkeitsstufen die Verwaltung unterscheidet.
- Notfallliste und Notdienstplan hinterlegen. Welche Fälle als Notfall gelten und welche Nummer zu welcher Zeit gilt, Wochenenden und Feiertage eingeschlossen.
- Übergabewege bestimmen. Wohin Rechtsfragen, Beschwerden und Rückrufwünsche gehen und wer sie bearbeitet.
- Testen und starten. Typische Fragen, Grenzfälle und Notfallbeschreibungen werden vor dem Start durchgespielt, auch mit Tippfehlern und halben Sätzen.
Der Assistent ersetzt weder die Sachbearbeitung noch den Hausmeister. Er kann ihnen Fragen abnehmen, die sich wiederholen, und hilft, dass Meldungen in der Regel vollständig ankommen und Notfälle auch außerhalb der Bürozeiten den Weg zum Notdienst finden. Wenn Sie sehen möchten, wie das mit Ihren Hausordnungen und Ihrem Notdienstplan aussieht, sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen
Darf der Assistent Mietern rechtliche Fragen beantworten?
Allgemeine Abläufe ja, Einzelfälle nein. Er erklärt aus den Unterlagen der Verwaltung, wie eine Abrechnung aufgebaut ist oder was die Hausordnung regelt, mit Quellenangabe. Ob eine Position umlagefähig ist, ob eine Frist gewahrt wurde oder ob ein Anspruch besteht, ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Im Zusammenhang mit der Haus- und Wohnungsverwaltung gelten solche Rechtsdienstleistungen als erlaubte Nebenleistungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 2 RDG); der Assistent übernimmt sie trotzdem nicht. Solche Fragen fallen bei XICBOT unter die harte Fachsperre in der Systemanweisung: Der Assistent sagt in der Regel, dass er das nicht beurteilen darf, und gibt die Frage an die Sachbearbeitung weiter. Damit auch die Prüfung nach der Antwort solche Fragen erkennt, trägt die Verwaltung eigene Signalwörter wie umlagefähig oder Kündigungsfrist ein. Wie weit die Auskünfte der Verwaltung selbst gehen dürfen, klären Sie im Zweifel mit fachlicher Beratung.
Was passiert bei einem Wasserrohrbruch in der Nacht?
Der Assistent erkennt den Fall in der Regel anhand der Notfallliste der Verwaltung und beendet dann die Aufnahme. Er nennt die Nummern aus dem Notfallmerkblatt mit ihren Geltungszeiten und nimmt auf Wunsch einen Rückrufwunsch auf, der mit Zeitpunkt protokolliert wird. Sofortmaßnahmen nennt er nach der Regel der Verwaltung nur, wenn sie im Notfallmerkblatt stehen, etwa wo der Hauptabsperrhahn sitzt. Eine Zusage, wann der Notdienst eintrifft, ist nicht vorgesehen. Deutet etwas auf eine Gefahr für Leben oder Gesundheit hin, verlangt die Systemanweisung den Hinweis auf den Notruf vor allem anderen.
Welche Angaben braucht eine vollständige Schadensmeldung?
In der Regel sechs: Objekt und Wohnung, Art des Schadens, seit wann und in welchem Ausmaß, ein Foto, wenn möglich, die Erreichbarkeit mit Rückrufnummer und Zeitfenster sowie die Dringlichkeit nach den Stufen der Verwaltung. Welche davon Pflicht sind, legt die Verwaltung fest. Der Assistent fragt nacheinander, fasst am Ende zusammen und lässt die Meldung bestätigen. Mieter sind verpflichtet, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen (§ 536c Absatz 1 BGB); der Chat nimmt die Meldung auch außerhalb der Bürozeiten auf.
Kann ein Mieter über den Chat kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Absatz 1 BGB), und schriftliche Form verlangt grundsätzlich eine eigenhändige Namensunterschrift auf der Urkunde (§ 126 Absatz 1 BGB). Die elektronische Form kann sie ersetzen (§ 126 Absatz 3 BGB), doch eine einfache Chatnachricht erfüllt weder die eine noch die andere Form. Ein passend eingerichteter Assistent bestätigt deshalb keinen Eingang, sondern nennt die Schriftform und die Anschrift der Verwaltung aus dem Merkblatt. Zu welchem Termin eine Kündigung wirkt, berechnet er nicht; welche Frist im Einzelfall gilt, gehört zur Fachsperre in der Systemanweisung und geht an die Sachbearbeitung.
Erklärt der Assistent die Betriebskostenabrechnung?
Er erklärt sie, prüfen soll er sie nicht. Aus dem Merkblatt der Verwaltung nennt er Abrechnungszeitraum, Positionen, Umlageschlüssel und den Weg zur Belegeinsicht, die der Vermieter auf Verlangen zu gewähren hat; die Belege darf der Vermieter auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Absatz 4 BGB). Ob eine Position umlagefähig ist oder eine Nachforderung noch zulässig ist, soll er nicht beurteilen. Diese Fragen gehen im Wortlaut an die Sachbearbeitung, und der Mieter erfährt im Chat, auf welchem Weg die Antwort kommt.
Welche Mieterdaten fragt der Assistent ab?
Nur, was für das Anliegen gebraucht wird. Für eine Auskunft zur Hausordnung braucht er in der Regel keine personenbezogenen Daten, für eine Schadensmeldung Name, Objekt, Wohnung und Rückrufnummer. Die DSGVO verlangt, dass Daten auf das notwendige Maß beschränkt sind (Art. 5 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO) und dass die Verwaltung bei der Erhebung informiert (Art. 13 DSGVO). Bankverbindungen oder Angaben zu Mitbewohnern gehören nicht in eine Schadensmeldung. Wie lange Protokolle aufbewahrt werden, legt die Verwaltung vorab fest.
Selbst fragen, Assistent dieser Website
Automatischer Assistent