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Häufige Fragen · Daten und Sicherheit

Muss der Assistent als KI gekennzeichnet sein?

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Ja, das verlangt der EU AI Act. Wer mit einer KI schreibt, muss das erkennen können. Darum steht im Chatfenster gut sichtbar, dass eine KI antwortet. Der Besucher kann jederzeit zu einem Menschen wechseln. Bei heiklen Themen bietet der Assistent das selbst an. Braucht Ihr Assistent eine Einwilligung, speichert er ohne sie nichts. Ein eigenes Banner für die Einwilligung bringt das Fenster nicht mit.

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Antwort

Ja. Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können — das schreibt der EU AI Act vor. Der Assistent weist deshalb sichtbar im Chatfenster darauf hin, dass hier eine KI antwortet, und bietet jederzeit die Übergabe an einen Menschen an.

Was die Transparenzpflichten im Detail bedeuten und wie eine saubere Kennzeichnung aussieht, beschreibt der Beitrag EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Chats.

Die Kennzeichnung steht nicht allein. Belegte Antworten nennen die Auszüge, auf die sie sich stützen, und die Übergabe an Ihr Team ist ein eigener Schritt im Verlauf. Bei heiklen Themen hält sich der Assistent zurück und bietet die Übergabe an, statt eine Auskunft zu formulieren; solche Gespräche stehen in der Auswertung als Eskalation, getrennt von den selbst gelösten.

Verlangt Ihr Assistent eine Einwilligung, trägt der Schnipsel auf Ihrer Seite das entsprechende Merkmal; fehlt es, erreicht die Einstellung die Wirtsseite nicht. Liegt die Zustimmung nicht vor, entsteht keine Zeile in der Datenbank, denn geprüft wird vor dem ersten Schreiben und nicht erst beim Absenden. Der Besucher kann im Fenster Auskunft verlangen, die Einwilligung widerrufen und sein Gespräch löschen; ein eigenes Einwilligungsbanner bringt das Widget nicht mit. Die Grundlage dazu steht auf Datenschutz und Hosting.

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Auftragsverarbeitung, Löschkonzept und Datenhoheit stehen gesammelt auf einer Seite. Was darüber hinaus offen ist, klären wir mit Ihnen persönlich.

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