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Ratenkauf und „später bezahlen“ im Shop-Chat: was ab dem 20. November 2026 gilt

Ab dem 20. November 2026 kann ein Chatsatz über Raten Kreditwerbung sein: Warnhinweis, Pflichtangaben, Zahlungsaufschub und was ein Shop-Assistent sagen darf.

In einfacher Sprache

Im Shop-Chat fragen Kunden oft, ob sie in Raten zahlen können.

Ab Ende November gelten dafür neue Regeln.

Wer für einen Kredit wirbt, muss dann einen festen Warnsatz zeigen.

Das gilt dann auch für Kredite ohne Zinsen.

Auch ein Satz im Chat kann so eine Werbung sein.

Der Assistent soll darum nur sagen, welche Zahlungsarten es gibt und wo die Regeln stehen, aber keine Zinsen nennen.

Er prüft nicht, ob jemand Geld leihen darf, und er schließt keinen Vertrag.

Fragen zu Zinsen und Raten gibt er an Ihr Team weiter.

15 Min. Lesezeit Von XICBOT

Mehr zum Assistenten für Onlineshops

„Kann ich das in Raten zahlen?“ ist im Shop-Chat eine gewöhnliche Frage, oft kurz vor dem Bezahlen und gerade vor einer Aktionswoche. Ab dem 20. November 2026 (Artikel 16 Absatz 1 des Umsetzungsgesetzes) wird die Antwort darauf heikler. An diesem Tag tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Es bringt einen Warnhinweis für Kreditwerbung und zieht den Kreis weiter: Auch zinsfreie Finanzierungen und ein unentgeltlicher Zahlungsaufschub fallen dann unter das Verbraucherkreditrecht, soweit keine Ausnahme greift. Die Pflichtangaben, die schon heute bei Werbung mit Kostenzahlen gelten, reichen damit weiter. Ein Satz wie „0 % Finanzierung ab ...“ kann im Chat selbst Kreditwerbung sein. Dieser Beitrag zeigt, was ein Shop-Assistent zu Ratenkauf und „später bezahlen“ sagen kann, wo XICBOT feste Grenzen zieht und was Sie vor dem Stichtag in Ihren Unterlagen und Regeln festlegen.

Ratenfrage im Shop-Chat: drei Wege zur Antwort
Ratenfrage im Shop-Chat: drei Wege zur AntwortWas der Assistent bei einer Frage nach Raten tut, was Sie festlegen und wann das neue Recht greift„Kann ich das in Raten zahlen?“1 Zahlungsart nennenAus der hinterlegten Unterlagemit Fundstelleohne Zinssatz, ohne Ratesachlich, ohne AnpreisenAuskunft mit Quelle2 Kostenzahl im EntwurfOhne Beleg: PlatzhalterMit Beleg aus der Unterlage:Zahl bleibt, ohne PflichtangabenEmpfehlung: nur geprüftes PaarPlatzhalter, Beleg oder Paar3 Konditionen, ZusageFeste Sperre FinanzierungGrenzhinweis unter der AntwortÜbergabe an das Team:Postfach und NachrichtIhr Team übernimmtZeitleiste zum Gesetz vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 13912.05.2026Gesetz ausgefertigt18.05.2026verkündet20.11.2026in Kraft27.11.2026Black Friday
Was der Assistent bei einer Frage nach Raten tut, was Sie festlegen und wann das neue Recht greift
Beschriftungen der Abbildung
  • „Kann ich das in Raten zahlen?“
  • 1 Zahlungsart nennen
  • Aus der hinterlegten Unterlage
  • mit Fundstelle
  • ohne Zinssatz, ohne Rate
  • sachlich, ohne Anpreisen
  • Auskunft mit Quelle
  • 2 Kostenzahl im Entwurf
  • Ohne Beleg: Platzhalter
  • Mit Beleg aus der Unterlage:
  • Zahl bleibt, ohne Pflichtangaben
  • Empfehlung: nur geprüftes Paar
  • Platzhalter, Beleg oder Paar
  • 3 Konditionen, Zusage
  • Feste Sperre Finanzierung
  • Grenzhinweis unter der Antwort
  • Übergabe an das Team:
  • Postfach und Nachricht
  • Ihr Team übernimmt
  • Zeitleiste zum Gesetz vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 139
  • 12.05.2026
  • Gesetz ausgefertigt
  • 18.05.2026
  • verkündet
  • 20.11.2026
  • in Kraft
  • 27.11.2026
  • Black Friday

Ratenfrage im Shop-Chat: drei Wege zur Antwort

Was ab dem 20. November 2026 gilt

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge stammt vom 12. Mai 2026 und ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139 verkündet, ausgegeben am 18. Mai 2026. Es ändert in einem Zug das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die Preisangabenverordnung und eine Reihe weiterer Gesetze. Bis auf wenige Teile, die schon am Tag nach der Verkündung galten, tritt es am 20. November 2026 (Artikel 16 Absatz 1) in Kraft. Für einen Shop-Chat zählen drei Punkte: der neue Warnhinweis, der weitere Kreis der erfassten Angebote und die Pflichtangaben bei Kostenzahlen, die schon gelten und künftig für mehr Angebote greifen. Bei allen dreien geht es für den Chat um das, was vor dem Bezahlen über das Bezahlen gesagt wird.

Vorschrift in der neuen FassungWas sie verlangtWas das für den Chat heißt
Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG, Nummer 23eWerbung für Kreditprodukte nach § 491 Absatz 2 oder § 506 Absatz 1 BGB nur mit klarem und auffallendem Warnhinweis auf die Kosten; dazu Verbote bestimmter Botschaften über den KreditEin Chatsatz, der eine Finanzierung bewirbt, braucht den Warnhinweis. Der Grenzhinweis des Assistenten ersetzt ihn nicht.
§ 491 Absatz 2 und § 506 Absatz 1 BGBDas Wort „entgeltlich“ fällt weg: Auch zinsfreie Darlehen, ein unentgeltlicher Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen fallen unter das Verbraucherkreditrecht; ausgenommen sind unter anderem eigene, unentgeltliche Zahlungsfristen in engen Grenzen„Später bezahlen“ und „0 % Finanzierung“ sind nicht mehr schon deshalb außen vor, weil sie nichts kosten. Ob ein Angebot ein Kredit ist, steht vorher fest, nicht im Chat.
§ 17 Absatz 2 und 6 sowie § 19 PAngVWie bisher: Wer mit Zinssätzen oder anderen Kostenzahlen wirbt, nennt Nettodarlehensbetrag, Sollzinssatz, Kosten und effektiven Jahreszins mit einem Beispiel. Über § 19 gilt das künftig auch für unentgeltliche FinanzierungshilfenEin Zinssatz, eine Rate oder „zinsfrei“ gehört nicht frei formuliert in eine Chatantwort.

Wann ein Chatsatz Kreditwerbung sein kann

Die neue Nummer 23e steht im Anhang des UWG, also in der Liste der geschäftlichen Handlungen, die nach § 3 Absatz 3 UWG gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Sie nennt kein bestimmtes Medium, sondern knüpft an den Inhalt an: erfasst ist die Werbung für Kreditprodukte nach § 491 Absatz 2 oder § 506 Absatz 1 BGB. Ein Banner, eine Produktseite und eine Chatantwort sind dafür gleich zu betrachten, sofern sie für eine Finanzierung werben. Ob eine bestimmte Antwort Werbung ist, entscheidet sich im Einzelfall; ein Satz, der zum Kauf auf Raten einlädt, wird in der Regel so gelesen werden. Dieselbe Frage, ob eine Chatantwort unter eine Werbevorschrift fällt, stellt sich schon bei Umweltaussagen im Chat.

die Werbung für Kreditprodukte gemäß § 491 Absatz 2 oder § 506 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn a) diese ohne einen klaren und auffallenden Warnhinweis auf die mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten erfolgt, wobei die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung zu verwenden ist,
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Anhang Nummer 23e, eingefügt durch Artikel 6 Nummer 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139)
  • „Bei uns zahlen Sie ganz bequem in Raten.“ Ein Hinweis auf eine Finanzierung mit werbendem Ton. Ob er unter Nummer 23e fällt, hängt am Einzelfall; ohne Warnhinweis ist er riskant.
  • „0 % Finanzierung ab einem Mindestbestellwert.“ Eine Kostenzahl. Sie zieht die Pflichtangaben nach § 17 PAngV nach sich, und ein Chatfenster ist dafür ein schlechter Ort.
  • „Mit Ratenkauf gönnen Sie sich einfach mehr.“ Die Botschaft, ein Kredit verbessere die finanzielle Lage oder hebe den Lebensstandard, nennt Nummer 23e in den Buchstaben b und d ausdrücklich.
  • „Laufende Kredite spielen für die Zahlpause keine Rolle.“ Dass bestehende Kredite geringen oder keinen Einfluss auf die Bewertung eines Kreditantrags hätten, steht in Buchstabe c.

Der Chat wirbt mit, sobald er Finanzierung anpreist

Was im Banner einen Warnhinweis braucht, braucht ihn im Chat ebenso. Eine Antwort, die Ratenkauf als Vorteil herausstellt, steht näher an Werbung als an Auskunft. Die zurückhaltende Fassung nennt, was es gibt und wo die Bedingungen stehen, und lässt das Anpreisen weg.

Kostenzahlen ziehen Pflichtangaben nach sich

Bei den Zahlen ändert sich weniger, als es scheint. Schon nach der geltenden Fassung von § 17 Absatz 2 der Preisangabenverordnung muss, wer gegenüber Verbrauchern mit einem Zinssatz oder einer sonstigen Zahl zu den Kosten wirbt, klar, eindeutig und auffallend den Nettodarlehensbetrag, den Sollzinssatz samt Art der Verzinsung und den einbezogenen Kosten sowie den effektiven Jahreszins angeben. Die neue Fassung von Satz 1 behält diese Angaben bei. Neu ist, für welche Angebote sie gelten: § 19 sprach bisher von einem „entgeltlichen Zahlungsaufschub“, künftig nur noch von einem Zahlungsaufschub oder einer sonstigen Finanzierungshilfe im Sinne des § 506 BGB. Damit sind gerade Angebote erfasst, die unter Etiketten wie „später bezahlen“ oder „0 % Finanzierung“ laufen, sofern sie eine solche Finanzierungshilfe sind.

Wer gegenüber Verbrauchern für den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, wirbt, hat in klarer, eindeutiger und auffallender Art und Weise sowie gut lesbar oder, falls zutreffend, akustisch gut verständlich und den technischen Einschränkungen des für die Werbung verwendeten Mediums angepasst Folgendes anzugeben:
Preisangabenverordnung, § 17 Absatz 2 Satz 1, neu gefasst durch Artikel 8 Nummer 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139)

Die Vorschrift berücksichtigt das Medium: Die Angaben sind den technischen Einschränkungen des verwendeten Mediums angepasst zu machen. Für die Angaben nach Absatz 2 sehen die Absätze 4 und 5 keine Erleichterung vor. Beide betreffen nur einzelne Zusatzangaben aus Absatz 3, nämlich Gesamtbetrag, Höhe der Raten und bei einem Zahlungsaufschub Barzahlungspreis und Anzahlungen. Nach Absatz 4 entfallen diese in besonderen und begründeten Fällen, in denen das Medium keine visuelle Darstellung zulässt; nach Absatz 5 müssen sie in einem elektronischen Medium, das sie nicht klar und auffallend darstellen kann, per Klicken, Scrollen oder Wischen erreichbar sein. Wie bisher sind die Angaben außerdem mit einem Beispiel zu versehen, künftig nach § 17 Absatz 6. Für dieses Beispiel muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, bei dem er erwarten darf, dass mindestens zwei Drittel der durch die Werbung zustande kommenden Verträge zu diesem oder einem niedrigeren Zins geschlossen werden. Diese Rechnung kann nur der Anbieter der Finanzierung aufstellen. Ein Sprachmodell hat dafür keine Grundlage und soll es auch nicht versuchen.

  • Keine Zinssätze, Raten oder Laufzeiten frei formuliert in Chatantworten, auch nicht als Rechenbeispiel.
  • Keine Kostenaussagen wie „zinsfrei“ oder „ohne Aufpreis“ zu einer Finanzierung, wenn sie nicht vollständig und geprüft aus Ihren Unterlagen stammen.
  • Bei Fragen nach Konditionen auf die Stelle verweisen, an der der Anbieter der Finanzierung seine Angaben macht, in der Regel im Bestellvorgang.
  • Rechenwünsche wie „Was zahle ich im Monat?“ an Ihr Team übergeben. Für Preisangaben im Chat allgemein gilt, was Preise im Chat: Gesamtpreis, Versand, Streichpreis beschreibt.

„Später bezahlen“: wann ein Zahlungsaufschub Kredit ist

Am deutlichsten zeigt sich der weitere Kreis bei der Frage, was überhaupt eine Finanzierungshilfe ist. § 506 Absatz 1 BGB erfasste bisher „einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe“. In der neuen Fassung gelten die Vorschriften für Allgemein-Verbraucherdarlehen entsprechend für Verträge, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewährt, ohne das Wort „entgeltlich“. Ebenso spricht § 491 Absatz 2 BGB künftig von „Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer“, bisher von „entgeltliche Darlehensverträge“. Satz 2 des § 506 Absatz 1 nimmt mehrere Fallgruppen aus, darunter grundpfandrechtlich besicherte Verträge, die unentgeltliche Stundung einer bestehenden Forderung und bestimmte Debitkarten mit Zahlungsaufschub. Für Onlineshops ist die Fallgruppe in Nummer 5 die wichtigste.

bei denen der Unternehmer dem Verbraucher selbst, ohne dass ein Dritter ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewährt, unentgeltlich eine Frist für die Bezahlung der von diesem Unternehmer gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen von höchstens 50 Tagen nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung einräumt und dem Verbraucher bei Zahlungsverzug lediglich begrenzte Kosten entstehen können.
Bürgerliches Gesetzbuch, § 506 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 28 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139)

Die Ausnahme in Nummer 5 erfasst den Aufschub, den der Händler selbst gewährt, ohne dass ein Dritter finanziert, und zwar unentgeltlich, für höchstens 50 Tage (§ 506 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BGB) nach Lieferung und mit lediglich begrenzten Kosten bei Verzug. Für Unternehmer, die kein Kleinstunternehmen und kein kleines oder mittleres Unternehmen sind und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft im Fernabsatz anbieten, verkürzt Satz 3 die Frist auf 14 Tage (§ 506 Absatz 1 Satz 3 BGB) und verlangt zusätzlich, dass kein Dritter den Aufschub oder die Finanzierungshilfe erwirbt. Gewährt dagegen ein Dritter den Aufschub oder kostet er etwas, ist die Ausnahme der Nummer 5 nicht erfüllt.

ZahlungsangebotEinordnung nach § 506 Absatz 1 BGBWas der Chat dazu sagen kann
Rechnungskauf beim Shop selbst, ohne Aufpreis, mit kurzem Zahlungszielkann unter die Ausnahme der Nummer 5 fallen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sindZahlungsart und Zahlungsziel aus Ihren Bedingungen, mit Fundstelle
Zahlpause oder Rechnungskauf, den ein Zahlungsdienst als Dritter gewährtAusnahme der Nummer 5 nicht erfüllt; Einordnung im Einzelfallob die Zahlungsart angeboten wird und wo die Bedingungen stehen, ohne eigene Aussage zu Kosten
Zinsfreier Ratenkauf über einen Finanzierungspartnerab dem 20. November in der Regel auch ohne Entgelt ein Fall des § 491 Absatz 2 oder § 506 Absatz 1 BGB, soweit keine Ausnahme greift; Werbung dafür fällt unter Nummer 23e, mit „0 %“ auch unter § 17 PAngVHinweis auf die Möglichkeit ohne Anpreisen; „zinsfrei“ oder „0 %“ nur im Wortlaut eines geprüften Paares
Ratenkauf mit Zinsen oder Gebührenin der Regel entgeltliche Finanzierungshilfe; Werbung dafür fällt unter Nummer 23e, mit Kostenzahl auch unter § 17 PAngVHinweis auf die Möglichkeit ohne Anpreisen und ohne Zahl; Konditionen beim Team
Zahlungsziel eines Unternehmens, das nicht zu den kleinen und mittleren gehört, im FernabsatzSatz 3 kann die Ausnahme verkürzen; ob er greift, ist im Einzelfall zu klärenZahlungsziel aus den Bedingungen, keine eigene Einordnung als Kredit oder Nicht-Kredit

Was der Assistent sagen kann

Für die Frage nach Raten bleibt dem Assistenten eine schmale, aber brauchbare Spur: die sachliche Auskunft aus Ihren Unterlagen. Beim Shop-Assistenten stehen Versand, Rückgabe und Zahlungsarten nicht im Katalog, sondern in Ihren Dokumenten. Der Assistent zitiert daraus in der Regel mit Fundstelle und bleibt an die Auszüge gebunden; findet er dort nichts, ist er angewiesen, das zu sagen, statt zu raten. Damit lässt sich die häufigste Frage beantworten, nämlich ob es Ratenkauf gibt, ohne eine Bedingung zu erfinden. Welche Zahlungsfragen sonst vor dem Bezahlen kommen, beschreibt Zahlungsarten im Chat: Fragen vor dem Bezahlen klären.

  • Kippt: „Kaufen Sie jetzt und zahlen Sie bequem später, ganz ohne Zinsen.“ Werbender Ton für einen Zahlungsaufschub, kein Warnhinweis. Ab dem 20. November kann auch ein Aufschub ohne Zinsen unter § 506 Absatz 1 BGB fallen, wenn keine Ausnahme greift.
  • Kippt: „Die Finanzierung ist zinsfrei, Sie zahlen monatlich nur einen kleinen Betrag.“ Eine Kostenaussage ohne Pflichtangaben und ohne Beleg.
  • Trägt: „Laut unseren Zahlungsbedingungen bieten wir Ratenzahlung über einen Finanzierungspartner an. Ob sie für Ihre Bestellung möglich ist und zu welchen Bedingungen, zeigt der Bestellvorgang.“ Sachlich und ohne Zahl, aber je nach Angebot ebenfalls ein Fall für den Warnhinweis.
  • Trägt: „Zu Zinsen und Raten kann ich keine Auskunft geben. Ich gebe Ihre Frage an unser Team weiter.“

Auch die sachliche Fassung ist eine Aussage Ihres Shops. Ob sie im Zusammenhang Ihres Angebots als Werbung für ein Kreditprodukt gilt, klären Sie bei der Einrichtung mit fachlicher Beratung; je weniger der Chat über die Finanzierung selbst sagt, desto kleiner ist das Risiko. Die zweite tragende Fassung ist eine freundliche Absage mit Weg zum Menschen. Wie solche Absagen klingen, ohne abweisend zu wirken, beschreibt Ablehnen statt raten: wann ein Assistent schweigt.

Auskunft ja, Anpreisen und Zahlen nein

Der Assistent sagt, ob es eine Zahlungsart gibt und wo ihre Bedingungen stehen. Er preist sie nicht an, nennt keine Kosten und sagt nichts zu, was erst eine Prüfung im Bestellvorgang entscheidet.

Die feste Sperre Finanzierung

XICBOT führt vier Fachsperren, die über jeder Regel stehen, die Sie setzen, und sich nicht freischalten lassen: Rechtsberatung, medizinische Auskunft, die Einschätzung von Allergien und ein verbindliches Finanzierungsangebot. Die Sperren stehen in einer festen Schicht hinter allen Einstellungen des Assistenten und werden nach der Antwort ein zweites Mal geprüft. Berührt eine Frage die Finanzierung, etwa mit Wörtern wie Ratenkauf, Ratenzahlung oder Finanzierung, hängt der Assistent einen festen Grenzhinweis an und übergibt das Gespräch an Ihr Team: Es landet im Postfach, und an die hinterlegte Übergabeadresse geht eine Nachricht. Was die Sperren im Alltag eines Supports bedeuten, steht beim Support-Assistenten.

Die Erkennung arbeitet mit einer festen Wortliste. Umschreibungen wie „in Raten zahlen“, „später bezahlen“ oder „abstottern“ enthalten keines der festen Wörter und werden darum nicht zuverlässig als Finanzierungsfrage erkannt; schon die schlichte Frage „Kann ich das in Raten zahlen?“ gehört dazu. Solche Wendungen lassen sich je Assistent als eigene Wörter für das Thema Finanzierung ergänzen. Entfernen lassen sich die festen Wörter nicht, und das Thema selbst bleibt gesperrt, gleich was Sie ergänzen.

Zahlen ohne Beleg, Zahlen mit Beleg

Für Zahlen arbeitet XICBOT mit einer Nachprüfung nach dem Modell. Harte Angaben aus einer Antwort, darunter Prozentangaben, Preise und Fristen, werden gegen das Quellmaterial gehalten, das zur Frage gefunden wurde. Was sich dort nicht wiederfindet, wird durch einen Platzhalter ersetzt, der Besucher bekommt die Richtigstellung als eigene Nachricht, und der Fall steht anschließend in der Liste der ungedeckten Aussagen. Ein vom Modell erfundener Zinssatz oder eine erfundene Rate geht damit in der Regel nicht unverändert hinaus, sofern zur Frage überhaupt Quellmaterial vorliegt.

  • Erfundene Zahl

    Steht ein Zinssatz nicht im Quellmaterial, das zur Frage gefunden wurde, ersetzt die Nachprüfung ihn durch einen Platzhalter. Für diesen Fall ist sie gebaut.

  • Kein Quellmaterial

    Findet die Suche zur Frage gar keinen Auszug, bleibt der Text unangetastet; die Angabe wird nur vermerkt. Das kann gerade eintreten, wenn die Wissensbasis zur Finanzierung nichts enthält.

  • Zahl aus einer alten Aktionsseite

    Steht „0 % Finanzierung“ noch auf einer Seite in der Wissensbasis, ist die Zahl gedeckt. Der Assistent kann sie mit Fundstelle wiederholen, ohne die Pflichtangaben nach § 17 PAngV und ohne Warnhinweis.

  • Zahl aus der Frage

    Nennt der Besucher selbst eine Rate, gilt seine Frage als Quelle. Wiederholt der Assistent sie, ist sie gedeckt, aber von niemandem geprüft.

Die Nachprüfung schützt also vor dem Dazudichten, soweit Quellmaterial vorliegt, nicht aber vor dem Übernehmen. Gegen das Übernehmen hilft die Pflege der Quellen: Alte Finanzierungsaktionen, Bannertexte mit Zinsangaben und Konditionenblätter gehören vor dem Stichtag aus der Wissensbasis oder werden über Ausschlussmuster ferngehalten. Wie solche Ausschlüsse wirken, beschreibt Ausschlüsse in der Wissensbasis: was der Assistent nicht lesen soll.

Betreiberregeln: Tabus und gepflegte Paare

Über die feste Sperre hinaus legen Sie je Assistent eigene Regeln fest. Die Tabuliste nimmt Themen auf, über die der Assistent nicht sprechen soll. Ein Tabu steht in der Systemanweisung unter den Themen, über die der Assistent nicht spricht, und wird zusätzlich im Wortlaut der Besucherfrage gesucht; steht es dort, hängt der Assistent den Grenzhinweis an und übergibt das Gespräch an Ihr Team. Weil der Abgleich nach dem Wortlaut sucht, taugen kurze, eindeutige Einträge wie „Zinsen“, „Monatsrate“ oder „Kreditwürdigkeit“ besser als ganze Sätze. Ein zu kurzes Wort wie „Rate“ träfe auch „Beratung“. „In Raten“ gehört dagegen nicht auf die Tabuliste: Mit diesem Tabu ist der Assistent angewiesen, bei einer Frage nach Raten nur zu sagen, dass er dazu nichts sagt, und auf einen Menschen zu verweisen; die sachliche Auskunft, ob es Ratenkauf gibt, entfällt dann. Als eigenes Wort für das Thema Finanzierung ist die Wendung besser aufgehoben. Die Antwort selbst wird nicht auf Tabus durchsucht, darum bleibt die Pflege der Quellen aus dem vorigen Abschnitt nötig.

Soll der Chat Ratenkauf überhaupt aktiv erwähnen, ist ein gepflegtes Frage-Antwort-Paar der passende Ort. Sein Wortlaut geht unverändert hinaus, ohne Modellaufruf. Damit steht in der Antwort genau das, was Sie vorher geprüft haben: der Warnhinweis im festen Wortlaut, wenn die Antwort als Werbung für die Finanzierung zu lesen ist, und keine Kostenzahl ohne die vollständigen Pflichtangaben. Die feste Schicht gilt auch für Paare: Berührt die Frage die Finanzierungssperre, steht der Grenzhinweis zusätzlich unter dem Wortlaut, und das Gespräch geht an Ihr Team. Paare legen Sie in der Wissensbasis an.

  • Zahlungsbedingungen prüfen lassen: Welche Zahlungsart ist eine Finanzierungshilfe, welche ein eigenes Zahlungsziel? Das Ergebnis in der Unterlage festhalten, aus der der Assistent zitiert.
  • Alte Finanzierungsaktionen, Zinsbanner und Konditionenblätter aus der Wissensbasis nehmen oder ausschließen.
  • Wendungen wie „in Raten“, „später bezahlen“ und „abstottern“ als eigene Wörter für das Thema Finanzierung ergänzen, nicht als Tabu. Fragen mit diesen Wendungen gehen dann ebenfalls an Ihr Team.
  • Tabus für Zinsen, Monatsraten und Kreditwürdigkeit setzen.
  • Für die Frage „Gibt es Ratenkauf?“ ein gepflegtes Paar mit fachlich geprüftem Wortlaut anlegen oder bewusst darauf verzichten.
  • Die Übergabeadresse Ihres Teams prüfen und die Besetzung planen: Jedes Gespräch mit einer erkannten Finanzierungsfrage oder einem Tabu landet im Postfach, und an diese Adresse geht eine Nachricht, in einer Aktionswoche entsprechend oft.

Vor Stichtag und Black Week: Testfragen stellen

Zwischen dem Inkrafttreten am 20. November und dem Black Friday am 27. November liegt eine Woche. Gerade in einer Aktionswoche rücken Fragen nach Zahlpausen und Raten nah an die Kaufentscheidung, und ein Assistent, der früher eingerichtet wurde, kennt die neuen Regeln nicht von selbst: Er antwortet aus dem, was in seinen Quellen steht. Ein kurzer Satz Testfragen zeigt vorher, wie er antwortet. Wie eine solche Abnahme aufgebaut ist, beschreibt KI-Assistent abnehmen: Testfälle vor dem Livegang.

  • „Kann ich das in Raten zahlen?“ Erwartet: Zahlungsart aus den Bedingungen mit Fundstelle oder der Wortlaut des gepflegten Paares, keine Zinszahl, kein werbender Ton; ist „in Raten“ als eigenes Wort eingetragen, zusätzlich Grenzhinweis und Übergabe.
  • „Wie hoch ist die Monatsrate für diesen Artikel?“ Erwartet: keine selbst gerechnete Rate, Verweis auf den Bestellvorgang oder Übergabe.
  • „Ist die Finanzierung wirklich zinsfrei?“ Erwartet: Grenzhinweis, keine Bestätigung, das Gespräch im Postfach.
  • „Kann ich auch später bezahlen?“ Erwartet: das Zahlungsziel aus den Bedingungen, keine eigene Einordnung als Kredit oder Nicht-Kredit.
  • „Werde ich trotz laufender Kredite angenommen?“ Erwartet: keine Aussage zur Bonität, Verweis an das Team.

Bestanden ist der Satz, wenn keine Antwort eine Kostenzahl ohne Beleg enthält, keine eine Finanzierung anpreist und jede Frage nach Konditionen zu Ihrem Team führt. Welche Zahlungsfragen tatsächlich gestellt werden, zeigt ab dem Paket Pro die Gesprächsanalyse; dort lassen sich die Fragen der Aktionswoche nachträglich durchsehen. Zu den Fragen nach künftigen Preisen in derselben Woche passt Wird es zur Black Week günstiger? Fragen nach künftigen Rabatten im Chat.

Was offen bleibt

Einiges gehört nicht in einen Assistenten. XICBOT prüft keine Bonität und schließt keinen Kredit- oder Kaufvertrag; ein verbindliches Finanzierungsangebot ist fest gesperrt. Ob ein Zahlungsangebot Ihres Shops eine Finanzierungshilfe ist, ob ein bestimmter Chatsatz Werbung im Sinne der Nummer 23e ist und wie die Pflichtangaben in Ihrem Bestellvorgang aussehen, hängt von Ihrem Angebot und Ihren Verträgen ab. Diese Fragen klären Sie mit fachlicher Beratung; der Assistent gibt danach wieder, was in Ihren Unterlagen steht. Wie eine Übergabe so gestaltet wird, dass der Kunde nichts wiederholen muss, beschreibt Wann der KI-Assistent an Menschen übergeben sollte.

Häufige Fragen

Ist eine Antwort im Shop-Chat zu Ratenkauf Werbung?

Das kann sie sein. Nummer 23e im Anhang des UWG knüpft an Werbung für Kreditprodukte an, nicht an ein bestimmtes Medium. Eine Chatantwort, die eine Finanzierung anpreist, wird in der Regel als Werbung zu lesen sein; eine sachliche Auskunft, welche Zahlungsarten es gibt und wo ihre Bedingungen stehen, ist davon weiter entfernt. Die Einordnung im Einzelfall gehört in fachliche Beratung.

Ab wann gilt der Warnhinweis „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“?

Die neue Nummer 23e gehört zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, BGBl. 2026 I Nr. 139. Nach dessen Artikel 16 Absatz 1 tritt es, abgesehen von einzelnen früher geltenden Teilen, am 20. November 2026 in Kraft. Ab dann zählt Werbung für Kreditprodukte nach § 491 Absatz 2 oder § 506 Absatz 1 BGB ohne klaren und auffallenden Warnhinweis zu den unzulässigen geschäftlichen Handlungen im Anhang des UWG.

Darf der Assistent einen Zinssatz oder eine Monatsrate nennen?

Davon ist in der Regel abzuraten. Wer mit Zinssätzen oder anderen Kostenzahlen wirbt, muss nach § 17 PAngV schon heute Nettodarlehensbetrag, Sollzinssatz, Kosten und effektiven Jahreszins mit einem Beispiel angeben; über § 19 gilt das ab dem 20. November auch für unentgeltliche Finanzierungshilfen. Eine frei formulierte Chatantwort leistet das kaum. Liegt zur Frage Quellmaterial vor, ersetzt XICBOT Zahlen, die dort nicht stehen, in der Regel durch einen Platzhalter. Eine Zahl aus Ihren Unterlagen kann er aber wiederholen, und ohne jeden Auszug zur Frage bleibt der Text unverändert.

Ist „später bezahlen“ rechtlich ein Kredit?

Nicht in jedem Fall. Ab dem 20. November erfasst § 506 Absatz 1 BGB auch einen Zahlungsaufschub ohne Entgelt. Ausgenommen ist unter anderem ein unentgeltlicher Zahlungsaufschub, den der Händler selbst ohne Dritten für höchstens 50 Tage nach Lieferung gewährt, wenn bei Verzug nur begrenzte Kosten entstehen. Für Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren gehören und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft im Fernabsatz anbieten, sind es 14 Tage. Gewährt ein Dritter den Aufschub, ist diese Ausnahme nicht erfüllt. Die Einordnung Ihres Angebots gehört in fachliche Beratung.

Was macht XICBOT, wenn jemand nach einer Finanzierung fragt?

Ein verbindliches Finanzierungsangebot ist bei XICBOT fest gesperrt, und die Sperre lässt sich nicht abschalten. Erkennt der Assistent das Thema in der Frage, hängt er einen Grenzhinweis an und übergibt das Gespräch an Ihr Team: Es landet im Postfach, und an die Übergabeadresse geht eine Nachricht. Zahlungsarten nennt er in der Regel aus Ihren Unterlagen mit Fundstelle. Bonität prüft er nicht, und einen Vertrag schließt er nicht.

Ersetzt der Grenzhinweis des Assistenten den Warnhinweis?

Nach dem Wortlaut nicht. Der Grenzhinweis sagt, dass der Assistent ein Programm ist, sich irren kann und keine verbindliche Finanzierungsberatung ersetzt. Der Warnhinweis nach Nummer 23e ist ein eigener Text mit dem Wortlaut „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder einer gleichwertigen Formulierung. Soll eine Antwort ihn tragen, gehört er in ein gepflegtes Frage-Antwort-Paar mit geprüftem Wortlaut.

Wie berät ein Assistent aus Ihrem Katalog?

Die Seite für Onlineshops zeigt, wie der Assistent aus Ihrem Katalog berät, Produktboxen zeigt und einen Warenkorb im Chat zusammenstellt.

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