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Umweltaussagen im Chat: was das UWG seit dem 27. September 2026 verlangt

Seit dem 27. September 2026 verbietet das UWG allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung: was das für Chatantworten heißt und wie Quellen sauber bleiben.

In einfacher Sprache

Seit einem Stichtag im September gelten neue Regeln für Aussagen zur Umwelt. Ein Wort wie umweltfreundlich ist nur erlaubt, wenn eine besondere Leistung belegt ist. Auch eine Antwort im Shop-Chat ist so eine Aussage. Die genaue Angabe gehört darum in dieselbe Antwort. Der Chat wiederholt, was in seinen Quellen steht. Prüfen Sie darum alte Texte zu Aktionen und Produkten. Für Verpackung und Versand hilft eine feste Antwort mit der genauen Angabe. Ob eine Formulierung erlaubt ist, hängt vom Einzelfall ab.

13 Min. Lesezeit Von XICBOT

Mehr zur Wissensbasis

Seit dem 27. September 2026 kennt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen eigenen Begriff für pauschale Umweltwerbung: die allgemeine Umweltaussage. Gemeint sind Wörter wie umweltfreundlich, grün oder klimafreundlich, deren genaue Grundlage nicht im selben Medium steht. Ein Chat-Assistent ist für diese Regel ein besonderer Fall. Er schreibt keine Werbetexte, er fasst Quellen zusammen, und genau dabei wird aus „Versandkarton aus Recyclingpapier“ schnell „nachhaltig verpackt“. Dieser Beitrag erklärt die neuen Vorschriften mit wörtlichen Zitaten und zeigt, wie Quellen, Regeln und Abnahme eines Assistenten eingerichtet werden, damit aus genauen Angaben im Gespräch keine allgemeinen werden.

Wie aus einer genauen Angabe eine allgemeine Umweltaussage wird
Wie aus einer genauen Angabe eine allgemeine Umweltaussage wirdDie Spezifizierung muss auf demselben Medium stehen, im Chat vorsorglich in derselben Antwort (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 UWG).VON DER QUELLE ZUR ANTWORTProdukttext im KatalogVersandkarton ausRecyclingpapierFundstelle [1]Antwort A: Der Versandkarton besteht aus Recyclingpapier [1].Spezifiziert: Gegenstand und Eigenschaft in derselben AntwortAntwort B: Wir verpacken nachhaltig.Allgemein: ein Merkmal steht für das Ganze (Anhang Nr. 4a, 4b)WAS SIE EINRICHTEN UND WO DIE PRÜFUNG ENDETQuelle bereinigenAlte Aktionsseiten übereigene AusschlussmusterfernhaltenWortlaut festlegenVerpackung, Versand undMaterial als Frage-Antwort-Paar pflegenGrenze an der FrageAusgeschlossene Themenlösen eine Übergabe aus;geprüft wird nur die FrageAusgabeprüfungProzent, Mengen, Zusagengegen die Quelle geprüft;Umweltwörter nicht dabeiWas offen bleibtOb eine konkrete Formulierung zulässig ist, entscheidet der Einzelfall, nicht der Assistent.
Die Spezifizierung muss auf demselben Medium stehen, im Chat vorsorglich in derselben Antwort (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
Beschriftungen der Abbildung
  • VON DER QUELLE ZUR ANTWORT
  • Produkttext im Katalog
  • Versandkarton aus
  • Recyclingpapier
  • Fundstelle [1]
  • Antwort A: Der Versandkarton besteht aus Recyclingpapier [1].
  • Spezifiziert: Gegenstand und Eigenschaft in derselben Antwort
  • Antwort B: Wir verpacken nachhaltig.
  • Allgemein: ein Merkmal steht für das Ganze (Anhang Nr. 4a, 4b)
  • WAS SIE EINRICHTEN UND WO DIE PRÜFUNG ENDET
  • Quelle bereinigen
  • Alte Aktionsseiten über
  • eigene Ausschlussmuster
  • fernhalten
  • Wortlaut festlegen
  • Verpackung, Versand und
  • Material als Frage-
  • Antwort-Paar pflegen
  • Grenze an der Frage
  • Ausgeschlossene Themen
  • lösen eine Übergabe aus;
  • geprüft wird nur die Frage
  • Ausgabeprüfung
  • Prozent, Mengen, Zusagen
  • gegen die Quelle geprüft;
  • Umweltwörter nicht dabei
  • Was offen bleibt
  • Ob eine konkrete Formulierung zulässig ist, entscheidet der Einzelfall, nicht der Assistent.

Wie aus einer genauen Angabe eine allgemeine Umweltaussage wird

Was seit dem 27. September 2026 gilt

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026 ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 43 verkündet und dient nach seiner Fußnote der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825. Sein Artikel 2 legt den Stichtag fest: Abgesehen von einer einzelnen Änderung, die schon früher galt, tritt das Gesetz am 27. September 2026 (Artikel 2 Absatz 1 des Änderungsgesetzes) in Kraft. Seitdem stehen in § 2 UWG neue Begriffe, darunter Umweltaussage, allgemeine Umweltaussage, Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungssystem, und der Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG führt neue Nummern zu Umweltaussagen.

„allgemeine Umweltaussage“ eine schriftlich oder mündlich, einschließlich über audiovisuelle Medien, getätigte Umweltaussage, die nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel enthalten ist und bei der die Spezifizierung der Umweltaussage nicht klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium angegeben ist
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 2 Absatz 2 Nummer 1

Der Begriff baut auf einem zweiten auf. Umweltaussage ist nach § 2 Absatz 2 Nummer 5 UWG jede Aussage oder Darstellung im Kontext einer geschäftlichen Handlung, auch durch Text, Bilder, grafische Elemente oder Symbole, die rechtlich nicht verpflichtend ist und ausdrücklich oder stillschweigend angibt, dass ein Produkt, eine Produktkategorie, eine Marke oder ein Unternehmer der Umwelt nützt, ihr nicht schadet oder weniger schadet als andere, oder dass sich deren Auswirkung auf die Umwelt im Laufe der Zeit verbessert hat. Allgemein wird eine solche Aussage, wenn sie nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel steht und ihre Spezifizierung fehlt, wenn also nicht im selben Medium klar und hervorgehoben dasteht, worauf sie sich genau bezieht. An diese Begriffe knüpfen neue Nummern im Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG an, der Handlungen aufzählt, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Nummer 4a verbietet allgemeine Umweltaussagen, für die keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Was das ist, legt § 2 Absatz 2 Nummer 2 UWG fest: eine Umweltleistung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 66/2010, mit in der EU offiziell anerkannten Umweltkennzeichenregelungen nach DIN EN ISO 14024 Typ I oder mit Umwelthöchstleistungen nach sonstigem geltenden Unionsrecht. Gemeint ist also kein beliebiger Beleg, sondern eine Leistung nach diesen Maßstäben. Dazu kommt eine Ergänzung in § 5 UWG zur künftigen Umweltleistung.

VorschriftWas sie erfasstWie es im Chat aussehen kann
§ 2 Absatz 2 Nummer 1 UWGBegriff der allgemeinen Umweltaussage: Die Spezifizierung fehlt im selben MediumEine Antwort nennt eine Umwelteigenschaft, ohne zu sagen, worauf sie sich bezieht
Anhang Nummer 2aAnbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurdeEin selbst gestaltetes Zeichen aus dem Produkttext wird im Chat als Siegel vorgestellt
Anhang Nummer 4aAllgemeine Umweltaussage, für die der Unternehmer keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannAus einer Einzelangabe in der Quelle wird umweltfreundlich oder grün
Anhang Nummer 4bUmweltaussage zum gesamten Produkt oder zur gesamten Geschäftstätigkeit, die nur einen Aspekt betrifftDie recycelte Verpackung wird zum Produkt aus Recyclingmaterial
Anhang Nummer 4cAussage über neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründetEin unterstütztes Klimaschutzprojekt wird zum klimaneutralen Versand
§ 5 Absatz 3 Nummer 4 UWGUmweltaussage über künftige Umweltleistung ohne überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten UmsetzungsplanEin Vorhaben von der Unternehmensseite wird zur festen Ankündigung

Warum eine Chatantwort eine Umweltaussage sein kann

Die Definition stellt nicht auf Werbeflächen ab, sondern auf die Form der Aussage: schriftlich oder mündlich, einschließlich über audiovisuelle Medien. Eine Chatantwort ist geschriebener Text. Sie steht zudem im Kontext einer geschäftlichen Handlung, denn das UWG versteht darunter jedes Verhalten zugunsten des eigenen Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes unmittelbar und objektiv zusammenhängt (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 UWG). Ein Assistent im Shop, der neben dem Warenkorb eine Frage zur Verpackung beantwortet, ist dafür ein naheliegendes Beispiel. Für Preisangaben gilt dieselbe Überlegung, wie der Beitrag Preise im Chat ausführt.

Entscheidend für den Chat ist der zweite Teil der Definition. Eine Umweltaussage, die nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel steht, ist nur dann keine allgemeine, wenn ihre Spezifizierung klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium angegeben ist. Die Richtlinie, auf die das Gesetz zurückgeht, nennt dafür in Erwägungsgrund 9 Beispiele: denselben Werbespot, die Produktverpackung, die Online-Verkaufsoberfläche. Für ein Chatfenster ist die vorsichtige Lesart zugleich die praktische: Die Spezifizierung steht in derselben Antwort und nicht erst auf einer Seite, zu der die Antwort verlinkt. Ob ein Verweis im Einzelfall genügen kann, bewertet dieser Beitrag nicht.

Wenn die Spezifizierung der Umweltaussage auf demselben Medium klar und in hervorgehobener Weise angegeben ist, beispielsweise im selben Fernseh- oder Radiowerbespot, auf der Produktverpackung oder auf der Online-Verkaufsoberfläche, gilt die Umweltaussage nicht als allgemeine Umweltaussage.
Richtlinie (EU) 2024/825, Erwägungsgrund 9

Eine Zusammenfassung ist eine neue Aussage

Ein Assistent zitiert selten wörtlich, er verdichtet. Was in der Quelle eine genaue Angabe war, kann in der Antwort zu einem Etikett werden, und für dieses Etikett steht die Antwort, nicht die Quelle. Die Genauigkeit einer Seite überträgt sich nicht von selbst in den Satz, der aus ihr gebildet wird.

Fünf Muster, die im Gespräch entstehen

Die Richtlinie zählt in Erwägungsgrund 9 typische allgemeine Umweltaussagen auf, darunter umweltfreundlich, umweltschonend, grün, naturfreundlich, ökologisch, umweltgerecht und klimafreundlich. Sie stellt ein Beispielpaar daneben, das den Unterschied zeigt: Die Aussage „klimafreundliche Verpackungen“ wäre eine allgemeine, die Angabe, dass die gesamte für die Herstellung der Verpackung verwendete Energie aus erneuerbaren Quellen stammt, eine spezifische. Im Gespräch entstehen allgemeine Aussagen selten aus Absicht, sondern aus Verdichtung. Fünf Muster tauchen dabei auf; die Beispielsätze sind neutral gewählt und stammen aus keinem bestimmten Shop.

  • Verallgemeinern (Anhang Nummer 4a): In der Quelle steht „Versandkarton aus Recyclingpapier“, im Chat steht „Wir verpacken umweltfreundlich“. Aus einer prüfbaren Angabe wird ein Urteil über die Umweltwirkung.
  • Ein Merkmal für das Ganze (Anhang Nummer 4b): In der Quelle steht, dass die Schutzhülle aus recyceltem Kunststoff besteht, im Chat heißt es „Das Produkt ist aus Recyclingmaterial“. Erwägungsgrund 11 der Richtlinie beschreibt genau diesen Fall: Recyclingmaterial nur in der Verpackung, dargestellt als Eigenschaft des ganzen Produkts.
  • Ausgleich als Neutralität (Anhang Nummer 4c): In der Quelle steht, dass der Händler je Sendung ein Klimaschutzprojekt unterstützt, im Chat heißt es „Der Versand ist klimaneutral“. Die Neutralität gründet sich dann auf Kompensation.
  • Vorhaben als Zusage (§ 5 Absatz 3 Nummer 4 UWG): In der Quelle steht, dass der Händler weniger Kunststoff einsetzen will, im Chat heißt es „Ab nächstem Jahr versenden wir plastikfrei“. Ohne Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen fehlt einer solchen Aussage über künftige Umweltleistung die Grundlage.
  • Zeichen als Siegel (Anhang Nummer 2a): Im Produkttext steht ein selbst gestaltetes Zeichen mit grünem Blatt, im Chat wird es als Umweltsiegel vorgestellt. Ob eine Nennung im Chat schon ein Anbringen ist, entscheidet der Einzelfall; das Wort Siegel gehört aber nicht in eine Antwort, deren Quelle es nicht trägt.

Allen fünf Mustern ist gemeinsam, dass die Quelle stimmt und die Antwort nicht. Ein Sprachmodell greift beim Verdichten zu Wörtern, die in solchen Zusammenhängen häufig stehen, und umweltfreundlich ist kürzer als eine Materialangabe mit Bezug. Daraus folgt die Reihenfolge der nächsten Abschnitte: erst die Quellen, dann die Antworten, dann die Grenzen der Technik, die dazwischen prüft.

Quellenzwang hilft, so weit die Quelle reicht

XICBOT ist angewiesen, aus den Auszügen zu antworten, die zur Frage abgerufen wurden, und nicht aus allgemeinem Modellwissen. Belegte Antworten tragen die Nummer des verwendeten Auszugs, und unter der Antwort steht die Fundstelle. Reicht das Material nicht, soll der Assistent sagen, dass dazu nichts vorliegt, statt eine Lücke zu füllen. Für Umweltaussagen ist das die halbe Arbeit: Eine Eigenschaft, die in keiner Quelle steht, hat in der Antwort keinen Auszug, auf den sie sich stützen kann.

Wie gut diese Bindung hält, lässt sich zählen. In unserer eigenen Messreihe vom 11.09.2026, gemessen an einem einzigen Assistenten auf der eigenen Wissensbasis, standen 42 von 48 Antworten mit Angabe der Quelle; gezählt wurden Fragen, deren Antwort in der Wissensbasis steht, sechs blieben ohne Quellenangabe. In derselben Messreihe wurden 8 von 8 Fragen ohne Grundlage abgelehnt, statt geraten. Ein Wert aus dem laufenden Betrieb einer Kundeninstallation liegt nicht vor. Eine Antwort ohne Fundstelle wird außerdem als Wissenslücke vermerkt. Wie die Angabe im Antworttext aussieht und warum sie für Besucher zählt, beschreibt Quellenangabe im Chat.

Die Kehrseite folgt aus derselben Mechanik. Quellenzwang richtet sich gegen das Dazudichten, nicht gegen das Übernehmen. Steht „klimaneutraler Versand“ noch auf einer Aktionsseite vom letzten Jahr oder im Produkttext, den der Katalog aus Shopware Community Edition liefert, wiederholt der Assistent die Aussage, und zwar ordentlich mit Fundstelle. Der Shop-Assistent beantwortet Produktfragen aus dem Katalog; was dort steht, gilt ihm als Quelle. Die Verantwortung für eine Umweltaussage verschiebt sich damit nicht, sie liegt bei dem, der die Quelle pflegt.

  • Alte Aktionsseiten mit Klimaversprechen aus dem Bestand nehmen oder über eigene Ausschlussmuster fernhalten; Ihre Ausschlussmuster gehen der robots.txt vor. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht in Ausschlüsse in der Wissensbasis.
  • Produkttexte im Katalog auf allgemeine Umweltwörter durchsehen, bevor der nächste Abgleich sie in den Assistenten trägt. Welche Felder der Katalog dafür liefert, beschreibt Produktdaten für den Shop-Assistenten.
  • Datenblätter und Unterlagen des Herstellers prüfen, die als Dokument in der Wissensbasis liegen. Dort stehen Umweltangaben oft ohne den Bezug, den eine Antwort im Shop braucht.
  • Für jede Umweltangabe, die bleiben soll, den Bezug ergänzen: welcher Teil, welche Eigenschaft, nach welchem Stand.
  • Seiten zu unterstützten Klimaprojekten so formulieren, dass sie über die Unterstützung berichten und daraus keine Neutralität des Produkts ableiten.

Spezifiziert statt allgemein: das gepflegte Paar

Für die drei Themen, nach denen im Handel typischerweise gefragt wird, nämlich Verpackung, Versand und Material, ist ein gepflegtes Frage-Antwort-Paar das passende Werkzeug. Ein solches Paar geht im Wortlaut hinaus, ohne Zerlegung und ohne Modellaufruf. Damit steht die Spezifizierung dort, wo sie nach der vorsichtigen Lesart hingehört: in derselben Antwort, in einer Fassung, die vorher jemand gelesen und freigegeben hat. Gepflegt werden die Paare direkt in der Wissensbasis, mit mehreren Formulierungsvarianten je Paar für die unterschiedlichen Arten, dieselbe Frage zu stellen.

Frage im ChatAllgemeine Fassung, die entstehen kannSpezifizierte Fassung im gepflegten Paar
Ist Ihre Verpackung umweltfreundlich?Ja, wir verpacken umweltfreundlich.Der Versandkarton besteht aus Recyclingpapier, das Füllmaterial aus Papier. Über das Produkt selbst sagt diese Angabe nichts.
Ist der Versand klimaneutral?Ja, unser Versand ist klimaneutral.Für jede Sendung unterstützen wir ein Klimaschutzprojekt. Eine Aussage über die Emissionen der Sendung selbst ist damit nicht verbunden.
Woraus besteht die Jacke?Die Jacke ist nachhaltig hergestellt.Das Obermaterial besteht laut Produktdaten aus recyceltem Polyester. Für Futter und Reißverschluss liegen dazu keine Angaben vor.
Werden Sie bald plastikfrei versenden?Ja, bald versenden wir ohne Plastik.Dazu liegt mir keine Angabe vor. Gern gebe ich Ihre Frage an das Team weiter.
Hat der Artikel ein Umweltsiegel?Ja, er trägt unser grünes Siegel.Welche Umweltzeichen ein Artikel trägt, steht in seiner Produktbeschreibung. Ein eigenes Siegel vergeben wir nicht.

Themengrenze und ausgeschlossene Themen

Nicht jede Umweltfrage muss der Assistent selbst beantworten. Fragen nach der Klimabilanz eines Artikels, nach Kompensation oder nach einem Umweltsiegel berühren genau die Aussagen, die das Gesetz am engsten fasst. Für solche Fälle lassen sich je Assistent Betreiberregeln setzen. Die Themengrenze beschreibt in Ihren Worten, worüber der Assistent spricht; Fragen außerhalb soll er nicht beantworten, das bleibt aber eine Anweisung an das Modell. Dazu kommt eine Liste von Themen, die Sie selbst ausschließen, mit bis zu acht Einträgen: Kommt ein Eintrag wörtlich in der Frage vor, geht das Gespräch an einen Menschen. Abgeglichen wird der Wortlaut, unabhängig von Groß- und Kleinschreibung, nicht die Bedeutung. Einträge wie klimaneutral, Klimabilanz, Kompensation und Umweltsiegel decken typische Formulierungen ab; Abwandlungen wie kompensiert oder CO2-neutral brauchen einen eigenen Eintrag. Welche Grenzen fest stehen und welche Sie selbst setzen, zeigt die Übersicht der Branchen.

Eine Vorgabe zur Ansprache, etwa auf wertende Umweltadjektive zu verzichten und Eigenschaften nur mit Bezug zu nennen, ist sinnvoll. Sie bleibt aber eine Bitte an das Modell und keine Prüfung. Wie solche Vorgaben formuliert werden und wo sie an Grenzen stoßen, beschreibt Systemanweisung: Grenzen für den KI-Assistenten. Belastbar wird das Verhalten erst durch das, was ohne Modell entschieden wird: welche Quellen der Assistent liest und welche Antworten wörtlich hinausgehen.

Was die Ausgabeprüfung leistet und was nicht

Nach dem Modell läuft in XICBOT eine zweite Prüfung. Harte Angaben im Entwurf werden gegen das gehalten, was als Beleg zählt: die Auszüge, die Rückgaben der Werkzeuge, die Fragen des Besuchers und Vorgaben des Assistenten wie Rolle und Begrüßung. Geprüft werden Preise, Prozentangaben, Fristen, Mengen mit Einheit, Kontaktdaten und Zusagewörter. Was davon nirgends steht, wird durch einen Platzhalter ersetzt, und die Berichtigung erreicht den Besucher als eigenes Ereignis; lag gar kein Auszugsmaterial vor, entfällt dieser Abgleich. Für Umweltangaben mit Zahl ist das wertvoll, etwa bei einem Recyclinganteil in Prozent oder dem Gewicht einer Verpackung, das die Quelle nicht hergibt. Nennt der Besucher die Zahl allerdings selbst in seiner Frage, gilt sie als gedeckt und bleibt stehen.

  • Prozentangaben

    Ein Recyclinganteil in Prozent muss im Quellmaterial stehen, sonst tritt ein Platzhalter an seine Stelle. Nennt der Besucher die Zahl selbst in seiner Frage, gilt sie als gedeckt.

  • Mengen mit Einheit

    Angaben mit Einheitenzeichen wie g, kg oder km werden mit der Quelle abgeglichen, etwa das Gewicht einer Verpackung.

  • Zusagewörter

    Wörter wie jederzeit, kostenlos oder lebenslang werden gegen die Quelle gehalten, weil sie aus einer Auskunft eine Zusage machen.

  • Umweltwörter

    Umweltfreundlich, klimaneutral oder nachhaltig stehen nicht auf der Liste. Diese Prüfung erkennt sie nicht und ersetzt sie nicht.

Daraus ergibt sich eine klare Arbeitsteilung. Die Ausgabeprüfung ist ein Netz für Zahlen und Zusagen, kein Filter für Adjektive. Sie erkennt keine Umweltaussagen, sie filtert sie nicht heraus und sie macht keine Antwort wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Was gegen ein allgemeines Umweltwort im Chat hilft, steht in den Abschnitten davor: Quellen ohne solche Wörter, gepflegte Paare für die häufigen Fragen und ausgeschlossene Themen für die heiklen.

Nachsehen, was gefragt wurde

Welche Umweltfragen Ihre Kundschaft tatsächlich stellt, zeigt ab dem Paket Pro die Themen-Auswertung der Gesprächsanalyse. Fragen werden nach ihren Wortlauten zu Themen gebündelt und nach Häufigkeit geordnet, mit einem Vergleich zum gleich langen Zeitraum davor. Taucht ein Thema mit Leitbegriffen wie Verpackung, Plastik oder Versand auf, ist das ein Anlass, die Antworten darin durchzusehen. Daneben steht die Liste der Wissenslücken, also der Fragen, auf die der Assistent keine belegte Antwort hatte. Aus einer Lücke lässt sich direkt ein Frage-Antwort-Paar anlegen.

  • Monatlich die Themen nach Begriffen wie Verpackung, Versand, Klima, Plastik oder Recycling durchsehen und die Antworten darin mit den Quellen vergleichen.
  • Lücken zu Umweltfragen nicht mit frei formulierten Texten schließen, sondern mit einem Paar, das Gegenstand und Eigenschaft nennt.
  • Steigen die Übergaben bei Umweltfragen, braucht das Team eine abgestimmte Antwort, die anschließend als Paar in den Assistenten zurückfließt.
  • Nach jeder Aktion mit Umweltbezug nachsehen, ob die Aktionsseite noch im Bestand liegt und gelesen wird.

Vor dem Weihnachtsgeschäft: Testfragen stellen

Im Weihnachtsgeschäft kommen Fragen dazu, die im übrigen Jahr seltener sind: nach nachhaltigen Geschenken, nach Geschenkverpackung, nach dem Versand mehrerer Pakete. Genau dort entsteht der Druck zu verdichten, denn die Kundschaft fragt nach einem Urteil und nicht nach einer Materialangabe. Wie sich der Chat insgesamt auf die Anfragespitzen der Saison vorbereiten lässt, beschreibt Weihnachtsgeschäft: Anfragespitzen im Chat abfangen. Für die Umweltaussagen genügt ein kleiner Satz Testfragen, der vor der Saison gestellt und dessen Antworten gelesen werden.

  • Welche nachhaltigen Geschenke haben Sie? Erwartet: Artikel mit konkreten Merkmalen aus dem Katalog, keine Einordnung als nachhaltig ohne Bezug.
  • Ist die Geschenkverpackung umweltfreundlich? Erwartet: Material und Bestandteile aus dem gepflegten Paar, kein Urteil.
  • Ist der Versand klimaneutral? Erwartet: die Antwort aus dem Paar ohne Neutralitätsaussage oder, wenn klimaneutral als ausgeschlossenes Thema eingetragen ist, die Übergabe.
  • Ist das ganze Produkt aus Recyclingmaterial? Erwartet: der Bezug auf den Teil, für den die Angabe gilt.
  • Werden Sie bald plastikfrei? Erwartet: die Nichtwissens-Antwort oder die Übergabe, keine Ankündigung.
  • Hat der Artikel ein Umweltsiegel? Erwartet: nur das, was im Produkttext steht, mit Fundstelle.

Bestanden ist der Satz, wenn keine Antwort ein allgemeines Umweltwort enthält und jede Umweltangabe ihren Bezug in derselben Antwort trägt. Die Fragen werden nach jeder Änderung an Quellen oder Paaren wiederholt, denn ein neuer Katalogabgleich kann einen alten Produkttext zurückbringen. Wie eine solche Abnahme allgemein aufgebaut ist, steht in KI-Assistent abnehmen: Testfälle vor dem Livegang.

Was offen bleibt

Einige Fragen gehören nicht in einen Assistenten und auch nicht in diesen Beitrag. Ob eine bestimmte Umweltaussage zulässig ist, ob für sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann und ob im Einzelfall ein Verweis als Spezifizierung im selben Medium genügt, hängt von Ware, Aufmachung und Nachweisen ab und gehört in fachliche Beratung. XICBOT bewertet keine Formulierungen, erkennt Umweltaussagen nicht als solche und macht Werbung nicht wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Was die Technik beiträgt, ist enger und dafür überprüfbar: Sie bindet Antworten an Quellen, gibt gepflegte Antworten im Wortlaut aus, übergibt ausgeschlossene Themen und zeigt, wonach gefragt wurde.

Häufige Fragen

Gilt das Verbot allgemeiner Umweltaussagen auch für Antworten im Chat?

Davon ist in der Regel auszugehen. Die Definition in § 2 Absatz 2 Nummer 1 UWG erfasst Umweltaussagen, die schriftlich oder mündlich getätigt werden, und eine Chatantwort ist geschriebener Text. Steht sie im Zusammenhang mit dem Absatz von Waren, etwa im Chat eines Shops, ist sie Teil einer geschäftlichen Handlung. Für die Einrichtung eines Assistenten ist es deshalb sinnvoll, Umweltangaben im Chat nach denselben Maßstäben zu behandeln wie auf der Produktseite. Ob eine bestimmte Antwort darunter fällt, bleibt eine Frage des Einzelfalls.

Genügt ein Link auf die Nachhaltigkeitsseite als Spezifizierung?

Das Gesetz verlangt, dass die Spezifizierung klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium angegeben ist. Die Richtlinie nennt als Beispiele denselben Werbespot, die Produktverpackung und die Online-Verkaufsoberfläche. Ob ein Verweis aus dem Chat auf eine andere Seite diese Anforderung erfüllt, ist nicht abschließend geklärt und hängt vom Einzelfall ab. Die vorsichtige und technisch einfache Lösung ist, die Spezifizierung in dieselbe Antwort zu schreiben, am besten über ein gepflegtes Frage-Antwort-Paar.

Darf der Assistent sagen, dass der Versand klimaneutral ist?

Gründet sich diese Aussage auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen, fällt sie unter Nummer 4c des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG und damit unter die Handlungen, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Die Richtlinie hält in Erwägungsgrund 12 fest, dass Unternehmen weiterhin für ihre Investitionen in Umweltinitiativen werben können, sofern das nicht irreführend geschieht. Für den Chat heißt das in der Regel: über die Unterstützung eines Projekts berichten, aber keine Neutralität daraus ableiten. Die Bewertung einer konkreten Formulierung gehört in fachliche Beratung.

Erkennt XICBOT unzulässige Umweltaussagen automatisch?

Nein. XICBOT bewertet keine Formulierungen und führt keine Liste von Umweltwörtern, gegen die eine Antwort geprüft würde. Die Ausgabeprüfung gleicht Preise, Prozentangaben, Fristen, Mengen mit Einheit und Zusagewörter mit den Quellen ab; Wörter wie umweltfreundlich oder klimaneutral erfasst sie nicht. Was hilft, sind bereinigte Quellen, gepflegte Frage-Antwort-Paare für Verpackung, Versand und Material, ausgeschlossene Themen für heikle Fragen und regelmäßige Testfragen. Die Verantwortung für die Aussagen in den Quellen bleibt beim Betreiber.

Was gilt für Umweltangaben in Produkttexten des Herstellers?

Der Assistent behandelt sie wie jede andere Quelle: Steht im Produkttext eine allgemeine Umweltaussage, kann er sie mit Fundstelle wiederholen. Die Fundstelle zeigt dann, woher die Aussage stammt, macht sie aber nicht zulässiger. Es lohnt sich deshalb, Produkttexte vor dem Katalogabgleich durchzusehen und allgemeine Begriffe durch Angaben mit Bezug zu ersetzen. Wer die Texte nicht selbst ändern kann, sollte zumindest die häufigen Fragen über gepflegte Paare beantworten lassen.

Wie oft sollten Quellen und Antworten auf Umweltaussagen geprüft werden?

Typischerweise an drei Stellen: vor saisonalen Spitzen wie dem Weihnachtsgeschäft, nach Aktionen mit Umweltbezug und nach jedem größeren Katalogabgleich. Dazwischen zeigt die Themen-Auswertung, ob Fragen zu Verpackung, Versand oder Klima zunehmen, und die Lückenliste, wo eine belegte Antwort fehlt. Ein fester Satz Testfragen, der nach jeder Änderung wiederholt wird, macht sichtbar, ob sich das Antwortverhalten verschoben hat.

Woraus antwortet ein Assistent?

Die Seite zur Wissensbasis zeigt, welche Quellen Sie hinterlegen, wie jede Antwort an Auszüge daraus gebunden ist und was der Assistent sagt, wenn dazu nichts hinterlegt ist.

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